Bewährtes Verbandsbeschwerderecht

Das Verbandsbeschwerderecht fungiert seit bald fünf Jahrzehnten als «Anwalt für die Natur». Werden bei grossen Bauvorhaben Gesetze missachtet, können die dazu berechtigten Umweltverbände Beschwerde führen.
Die Fallzahlen waren im Jahr 2010 mit fünf Fällen tiefer als 2009 (acht Fälle). Zwei Beschwerden wurden vollständig oder teilweise gutgeheissen, eine wurde gegenstandslos durch Aufgabe des Projekts, bei einem Fall hat der VCS eine Vereinbarung mit dem Betreiber getroffen und die Beschwerde zurückgezogen und eine Beschwerde wurde abgelehnt. In die Auswertung wurden nur Beschwerden einbezogen; Einsprachen bzw. Mitwirkungsverfahren auf Stufe Gemeinde wurden nicht erfasst.
Einkaufszentren
Das Verbandsbeschwerderecht braucht es auch in Zukunft. Denn immer mehr Einkaufszentren auf der grünen Wiese sind kein nachhaltiges Lebens- und Freizeitkonzept für nachkommende Generationen. Die Einsprachen und Beschwerden richten sich nicht an die Betreiber der Bauten, sondern ermahnen die Behörden, welche die Projekte bewilligen, die geltenden Gesetze auch bei der Realisierung zu respektieren.


