FAQ zur Krankenkasse KPT
Wer kann dem Kollektivvertrag des VCS beitreten?
VCS-Mitglieder und deren Familienangehörige bis zum 70. Altersjahr (Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern ledig und im gleichen Haushalt wohnhaft).
Auf welchen Zusatzversicherungen erhalte ich 10 % Ermässigung?
Auf den Zusatzversicherungen Spitalkosten, Krankenpflege-Plus und Natura.
Wie kann ich eine Offerte bestellen?
Per Telefon:
058 310 98 70 (KPT-Kundenservice). Geben Sie Ihre VCS-Mitglied-Nr. an, um vom Mitglieder-Rabatt profitieren zu können
Per Internet:
Sie können sich Ihre Prämie online selbst berechnen und die Offerte ausdrucken
Per Post:
Bitte laden Sie hier den Anmeldetalon herunter, füllen ihn vollständig aus und schicken ihn an die darauf vermerkte Adresse.
Wann kann ich meine alte Krankenkasse kündigen?
Grundversicherung:
30.6. und 31.12. sofern die Jahresfranchise nicht höher ist als CHF 300.- pro Jahr. Bei höherer Franchise kann nur per 31.12 gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss jeweils spätestens drei Monate vorher, d.h. bis spätestens Ende März oder bis Ende September bei der bisherigen Kasse sein.
Zusatzversicherung:
Je nach Kasse beträgt die Kündigungsfrist drei bis sechs Monate. Die schriftliche Kündigung muss bis Ende Juni (6 Mt.) bzw. bis Ende September (3 Mt.) bei der bisherigen Kasse sein. Achtung: Mindestvertragsdauer beachten!
Bei Prämienerhöhung von Grund- und/oder Zusatzversicherung:
Einen Monat nach Ankündigung der Prämienerhöhung auf Ende des Monats.
