FAQ zu den VCS-Velovignetten
Wo und wie kann ich VCS-Velovignetten bestellen?
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Velovignetten zu bestellen:
Was passiert, wenn die Vignette gestohlen wird?
Der VCS ersetzt keine gestohlenen Vignetten. Diese müssen wieder neu gekauft werden. Wir empfehlen einen Verlust sofort zu ersetzen, da ohne Vignette kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrrad, bzw. für deren BenützerIn besteht.
Ab wann dürfen Kinder mit dem Fahrrad inkl. Velovignette auf die Strasse?
Kinder ab schulpflichtigem Alter.
Braucht ein Scooter (Mini-Trottinett) eine Velovignette?
Nein.
Wird eine zusätzliche Velovignette für Velo-Anhänger benötigt?
Grundsätzlich wird für den Veloanhänger keine zusätzliche Velovignette benötigt, sofern das Strassenverkehrsgesetz eingehalten wird. Auskünfte bezüglich dieses Gesetzes erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantones.
Was ist durch die Velovignette versichert?
Die Velovignette ist eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten.
Wer ist versichert?
Alle BenützerInnen eines mit einer gültigen Velo Vignette versehenen Fahrrades, die berechtigt sind ein solches zu lenken.
Wie hoch ist die maximale Garantiesumme?
Die maximale Garantiesumme beträgt CHF 2'000'000.- pro Schadenereignis.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa (inkl. Türkei), Mittelmeer-Randstaaten und Mittelmeer-Inselstaaten. Für Versicherte, die nicht in der Schweiz wohnen (ausgenommen das Fürstentum Liechtenstein, die Enklaven Büsingen und Campione), ist die Gültigkeit der Versicherung auf die Schweiz und das angrenzende Ausland beschränkt.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt frühestens am 1. Januar des auf der Vignette aufgedruckten Jahres und endet am 31. Mai des darauf folgenden Jahres.
Mit wem muss ich nach einem Schadenfall Kontakt aufnehmen?
GENERALI Versicherungen
Kommunikationsabteilung
Rue de la Fontaine 1
1211 Genf 3
Tel. 058 472 78 84
