Verkehrsregeln für Velofahrende

Am 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft. Der Bundesrat hat die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet.

Zu den Neuerungen gehört die Erlaubnis für Velofahrende, bei Rotlichtern nach rechts abzubiegen.
Kinder unter zwölf Jahren dürfen auf dem Trottoir fahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.

Rechtsabbiegen bei Rot

Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. 
Die Kombination aus rotem Licht und der Signaltafel bedeutet für die zum Rechtsabbiegen Berechtigten «Kein Vortritt».

Bemerkungen VCS

  • Vorsicht beim Abbiegen.
  • Vortritt des Fahrverkehrs von links und Vortritt Fussgänger beachten!

Bis 12 Jahre mit Velo auf dem Trottoir

Sind weder Radweg noch Radstreifen vorhanden, so dürfen Kinder bis 12 Jahre auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren.
Sie müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere müssen sie auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren.

Bemerkungen VCS

Die neue Regel bringt nicht nur Vorteile sondern auch neue Herausforderungen mit sich. Denn auch das Trottoir birgt Gefahrenstellen, die von Seiten Eltern und Kind besondere Beachtung verdienen.

Besonders beachten

  • Ein- und Ausfahrten, die über das Trottoir führen
  • Unübersichtliche Hauszugänge
  • Übergang vom Trottoir auf die Fahrbahn: „Warte-Luege-Lose-Fahre“
  • Rücksicht gegenüber zu Fussgehenden. Tempo reduzieren, Fussgängerinnen haben Vortritt

     

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