In der Verordnung schlägt der Bundesrat vor, dass neu bei Verspätungen von über einer Stunde 25% des Fahrpreises entschädigt werden, bei über zwei Stunden 50%. Die Entschädigung wird aber nur ab einem Mindestbetrag von 10 Franken ausbezahlt. Somit muss ein Ticket (einfach) mindestens 40 Franken kosten, um Anrecht auf Entschädigung zu haben.
Wer mit Halbtax in der zweiten Klasse reist, kommt mit einer Einfachfahrt nur sehr selten auf diesen Betrag, nämlich erst ab Distanzen länger als 290 Kilometer. "In den Genuss von Fahrpreisentschädigungen kommen de facto nur Reisende, die entweder ohne Halbtax oder in der ersten Klasse unterwegs sind." sagt Laura Schmid, öV Expertin des VCS Verkehrs-Club der Schweiz. "Der Grossteil der öV-KundInnen geht also leer aus."
Keine wahren Verbesserungen für öV-Reisen
Aus Sicht der Bahnreisenden besteht Handlungsbedarf besonders in drei Bereichen: beim Mitnehmen von Velos im Zug, beim mangelnden Stauraum für Gepäck in den neuen Fernverkehrszügen sowie beim Zwischenlagern von Gepäck am Bahnhof. In diesen Bereichen sieht die Verordnung keine Verbesserungen vor. Dabei sind genau das die Problemfelder, die das Reisen mit der Bahn gegenüber dem Privatauto beschwerlicher machen.
Der VCS fordert in all diesen Bereichen Verbesserungen, um die Rechte der öV Kundinnen und Kunden erheblich zu stärken. Dies ist wichtig, um langfristig das Umsteigen vom Auto auf den öV zu vereinfachen und den öV auch im Freizeitverkehr als umweltfreundliche und ressourcenschonende Transportform zu stärken.