Bilanz Beratung CO2-Gesetzrevision im Nationalrat

Unverständliche Verschlechterung beim Klimaschutz

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Bern

Die Revision des CO2-Gesetzes ist ein wichtiger, wenn auch kleiner Schritt für den Klimaschutz in der Schweiz. Umso unverständlicher ist es, dass der Nationalrat verschiedene Verschlechterungen zur Version des Ständerats beschlossen hat. Von konsequentem Klimaschutz würde die grosse Mehrheit der Bevölkerung auch finanziell profitieren.

Zuerst die gute Nachricht: Wer fliegt, muss in Zukunft auch etwas für den verursachten Klimaschaden bezahlen. Der VCS Verkehrsclub der Schweiz ist erfreut, dass auch der Nationalrat die Notwenigkeit einer Flugticketabgabe erkannt hat.

Allerdings bedauert der VCS sehr, dass der Nationalrat unter anderem beim Verkehr die folgenden dringend nötigen Klimaschutzmassnahmen des Ständerats abgelehnt hat:

1.   Gleich strenge LKW-Flottenziele wie die EU: Es ist widersprüchlich, für LKWs die Flottenziele gegenüber den Vorschriften in der EU aufzuweichen. Wie bei Personen- und Lieferwagen werden auch bei LKWs in der Schweiz die gleichen Modelle verkauft wie in der EU. Eine Sonderregelung für LKWs macht deshalb keinen Sinn. Zudem sparen Transporteure dank LKWs mit geringem CO2-Ausstoss massiv Benzinkosten, ambitionierte Ziele lohnen sich also auch finanziell.

2.  CO2-Lenkungsabgabe für Inland-Privatflüge: Es ist unverständlich, dass der Nationalrat Business-Privatflüge im Inland von der CO2-Lenkungsabgabe ausnehmen will. Während Linienflüge selbst auf kurzen Strecken wie Zürich-Genf eine Flugticketabgabe entrichten müssen, werden Vielflieger, die sich eine Abgabe meistens ohnehin leisten könnten, mit ihren Privatjets verschont.

3.  Klimaverträglichkeitsprüfung ohne Ausnahmen: Es ist kurzsichtig, neue Infrastrukturen vor dem Bau nur rudimentär auf die Ziele beim Klimaschutz abzustimmen – und dann erst noch die Anlagen, welche die meisten Emissionen verursachen, gleich wieder von der Klimaverträglichkeitsprüfung auszunehmen

Die aktuelle Totalrevision des CO2-Gesetzes trägt einen Teil dazu bei, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen kann. Sie erlaubt es lediglich, den CO2-Ausstoss anteilsmässig gleich schnell zu senken wie bisher. Gleichzeitig macht sie aber immerhin möglich, dass die 5% Vielflieger, die Vielfahrer und jene mit grosser Wohnfläche für einen Teil der verursachten Klimaschäden aufkommen müssen, während alle mit normalem oder ökologischem Lebensstil dank gezielter Rückverteilung finanziell profitieren.

Weitere Informationen: Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS, 079 960 11 71

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