Revision der CO2-Verordnung in Vernehmlassung

VCS enttäuscht über Abschwächung des CO2-Neuwagenziels

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Bern

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz ist enttäuscht, dass der Bundesrat die CO2-Reduktionsleistung abschwächen will. Damit würde die Schweiz beim Neuwagen-Flottenziel die selbst gesteckten Klimaziele aufweichen und EU-Bestimmungen hinterherhinken.

Weil das neue CO2-Gesetz Verspätung hat, hat der Bundesrat mit der heute in die Vernehmlassung geschickten CO2-Verordnung kommuniziert, wie die Klimapolitik 2021 aussehen soll. Das Parlament hatte dazu ein Überbrückungsgesetz beschlossen. Mit seinem Vorschlag wiederspricht der Bundesrat seinen langfristigen Klimazielen, einmal mehr vor allem im Verkehrsbereich.

Das Neuwagen-Flottenziel, das den Ausstoss des klimaanheizenden CO2 auf durchschnittlich 95g CO2/km begrenzen will, soll nun erst per 2022 vollumfänglich gelten statt per 2021. Damit würden ab 2021 erstmals im Vergleich zu EU zusätzliche Schlupflöcher geschaffen. Seit 2012 hat die Schweiz nur dann Ausnahmen für CO2-intensive Fahrzeuge vorgenommen, wenn solche auch in der EU galten. Der Bundesrat bewegt sich nun auf sehr dünnem Eis, hat er doch vor der Volksabstimmung zur Energiestrategie erklärt, die Schweiz übernehme bei den Fahrzeugen jeweils die EU-Vorschriften.

Korrektur zwingend erforderlich

Die aktuelle Situation darf keine Rechtfertigung sein, von den Klimazielen abzuweichen. In Deutschland haben sich Unternehmensgrössen wie Volkswagen oder Mercedes gegen eine Aufweichung der Flottenziele ausgesprochen. Wieso soll die Schweiz einen lascheren Kurs als die EU fahren? Es braucht deshalb eine Korrektur, damit ab 2021 das mit der Energiestrategie längst beschlossene Ziel von 95g CO2/km wie in ganz Europa auch endlich für die gesamte Fahrzeugflotte in der Schweiz gilt. Die Vernehmlassung läuft noch bis am 25. August 2020.

Anders Gautschi, Geschäftsleiter VCS Schweiz, Tel. 079 960 11 71

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