Der lange Weg zum Veloweggesetz

Der Start: Die Veloinitiative

Im März 2015 lancierte der VCS gemeinsam mit anderen Verbänden die Velo-Initiative. Sie verlangte vom Bundesrat, dass er das Velo als Verkehrsmittel fördert. Sie wurde im Dezember 2015 eingereicht.

Direkter Gegenvorschlag: Bundesbeschluss Velo

Bundesrat und Parlament nahmen das Anliegen der Veloverbände auf. Sie erarbeiteten einen direkten Gegenvorschlag. In diesem wurde zwar davon abgesehen, dass der Bund das Velofahren explizit "fördert", aber beibehalten wurde die Grundidee, dass durchgehende Veloweg-Netze geschaffen werden sollen. Die Initiative wurde zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen.

JA zum Velo

Der Gegenvorschlag bestand in einem neuen Verfassungsartikel, dem "Bundesbeschluss Velo". Da das Volk zwingend über Verfassungsänderungen abstimmen muss, kam die Vorlage am 23. September 2018 vors Volk. Die Schweizerinnen und Schweizer sagten mit 73,6% deutlich Ja zum Velo.

Die Anfänge der Umsetzung

Wie konkret nun die durchgehenden Veloweg-Netze umgesetzt werden, muss in einem neuen Bundesgesetz geregelt werden. Um dieses auszuarbeiten fanden im Herbst 2019 runde Tische statt, in denen sicher der VCS aktiv einbrachte. Unsere Forderungen wurden teilweise aufgenommen.

Vernehmlassung

Der Entwurf des neuen Veloweggesetzes wurde im Mai 2020 vom Bundesrat vorgestellt. Im Vernehmlassungsverfahren konnten sich alle Kantone, Verbände und Betroffene äussern. Auch der VCS hat seine Position eingebracht. Am 19. Mai 2021 hat der Bundesrat auf Basis der Vernehmlassungsantworten seine Botschaft zum Veloweggesetz zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Im Parlament

Ab September 2021 wurde das Gesetz im Parlament behandelt. Einer der Hauptstreitpunkte war die Frage, wie stark private Fachorganisationen wie der VCS bei der Planung und beim Beschwerderecht berücksichtig werden sollen. Das Veloweggesetz wurde schliesslich am 18. März 2022 vom National- und Ständerat in der Schlussabstimmung angenommen.

So geht's weiter

Ab dem 1. Januar 2023, wenn das Gesetz in Kraft tritt, haben die Kantone 5 Jahre Zeit ihre Planung für die Velowege im Sinne des Gesetzes zu erstellen und 20 Jahre um diese Pläne umzusetzen. Der VCS freut sich darauf, dass es mit der Veloinfrastruktur in der Schweiz endlich vorwärtsgeht.

 

Die Position des VCS zum neuen Veloweggesetz

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