Wichtige Verkehrssignale

Regeln und Signale für Velo- und E-Bike-Fahrende

Fragen Sie sich, ob Sie bei Rot rechts abbiegen oder durch eine Fussgängerzone fahren dürfen? Verkehrsregeln sorgen regelmässig für Diskussionen. Unbestritten ist, Regeln dienen unserer Sicherheit. Deshalb ist es gut zu wissen, was wirklich gilt.

Das Wichtigste in Kürze

Velo- und E-Bikefahrende müssen …
Dürfen...
Dürfen nicht...
Velo- und E-Bikefahrende müssen …
  • die Vortrittsregeln beachten, zum Beispiel bei Stoppstrassen und Ampeln. Sie dürfen nur an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, wenn die schwarz-gelbe Tafel das ausdrücklich erlaubt (siehe Verkehrssignale unten).
  • Fussgängerinnen und Fussgängern auf dem Zebrastreifen den Vortritt gewähren. Dasselbe gilt in Begegnungszonen sowie auf gemeinsamen Flächen für den Fuss- und Veloverkehr.
  • am rechten Rand auf der Strasse und nicht auf dem Trottoir fahren. Ausnahme: Signalisierte Rad- und Fusswege mit getrennten Verkehrsflächen oder gemeinsame Rad- und Fusswege. 
  • Fahrverbote einhalten, wie zum Beispiel «Einfahrt verboten». 
  • Signalisierte Radwege benutzen. 
  • Richtungsänderungen mittels deutlicher Handzeichen anzeigen.
  • Für langsame und schnelle E-Bikes gilt die Pflicht, auch tagsüber das fest angebrachte Licht einzuschalten. Anstecklichter werden akzeptiert, müssen jedoch am E-Bike selbst befestigt werden und nicht am Körper der Fahrerin, des Fahrers.
Dürfen...
  • Im Kreisel vom Rechtsfahrgebot abweichen und sollen in der Mitte der Fahrspur fahren à www.verkehrsclub.ch/kreiselverkehr
  • Rechts an einer Autokolonne vorbeifahren, jedoch nicht Slalomfahren.
Dürfen nicht...
  • nebeneinander fahren. Ausnahmen: auf Radwegen, in Begegnungszonen und in geschlossenem Verband von mehr als zehn Fahrrädern.
  • Flächen benutzen, die den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten sind. Dazu gehören vor allem Trottoirs und Fussgängerzonen.

    

Die wichtigsten Verkehrssignale

Radweg

Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch

E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch

Zu Fuss Gehende und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) sind erlaubt, wenn Trottoir und Fussweg fehlen.

Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen

Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch

E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch

Weg mit Markierung getrennt.
Velos und E-Bikes müssen auf der für sie vorgesehenen Fläche fahren.

Gemeinsamer Rad- und Fussweg

Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch. Rücksicht auf zu Fuss Gehende.

E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch. Rücksicht auf zu Fuss Gehende.

Weg ohne Trennung durch Markierung.
Velos und E-Bikes müssen auf zu Fuss Gehende Rücksicht nehmen und gegebenenfalls anhalten.

Begegnungszone

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt (max. 20km/h).
Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt (max. 20km/h).
Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.

Zu Fuss Gehende und Nutzer von fahrzeugähnliche Geräten (fäG) dürfen die gesamte Verkehrsfläche benützen und sind vortrittsberechtigt. Rechtsvortritt! Ausnahme: andere Signalisation.

Fussweg mit Zusatztafel «Velo gestattet»

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt. Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Zu Fuss Gehende
/fäG haben Vortritt.

Gilt auch für Fussgängerzone mit Zusatz «Velo gestattet»; hier jedoch nur im Schritttempo.
Zu Fuss Gehende können die gesamte Fläche nutzen.

Fussweg

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten

Zu Fuss Gehende und Nutzer von fahrzeugähnliche Geräten (fäG) müssen den Weg benützen.

Fussgängerzone

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten. Velo/E-Bike schieben.

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten. E-Bike schieben.

Die Fussgängerzone ist nur für zu Fuss Gehende und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG).

Freies Rechtsabbiegen bei Rot

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt

Die schwarz-gelbe Tafel berechtigt Velo- und E-Bikefahrende dazu, bei einer roten Ampel rechts abzubiegen.

Einfahrt verboten mit Zusatztafel

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.

Tempo 30-Zone

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt.

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt.

Hier muss besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden.
Zu Fuss Gehende dürfen die Strasse überall queren, sind aber nicht vortrittsberechtigt.
Rechtsvortritt! Ausnahme: andere Signalisation.

Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten

Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.

Verbot für Motorfahrräder

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.

Übriger Fahrverkehr wie z.B. Auto, Motorrad etc. erlaubt.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.

Allgemeines Fahrverbot

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten

Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.

Einfahrt verboten

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten

E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten

Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.

    

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