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VCS Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung des VCS nimmt Ihre Rechte als Fahrzeug­lenkerin, Velofahrer, Arbeitnehmer, Mieterin und in vielen weiteren Situationen des Alltags wahr und unterstützt Sie im Streitfall.

Sorglos mit dem Privat-Rechtsschutz

Ob Streitigkeiten mit dem Vermieter, Probleme im Strassenverkehr oder rechtliche Auseinandersetzungen im Beruf – die Rechtsschutzversicherung bietet umfassenden Schutz sei es Privat oder im Verkehr.

Die wichtigsten Vorteile

  • Qualifizierter Rechtsbeistand

    Vertrauensanwalt der Protekta oder – bei Bedarf – Anwältin oder Anwalt Ihrer Wahl

  • JurLine

    kostenlose telefonische Rechtsauskünfte von erfahrenen Jurist:innen

  • Finanzielle Absicherung

    Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten sowie Prozessentschädigungen an die Gegenpartei bis max. Fr. 500 000.–

  • Vorschuss

    Bezahlung von Strafkautionen, damit eine Untersuchungshaft vermieden wird

Häufige Fragen Privatrechtschutz

  • Der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers deponiert haben;
  • unmündige Kinder des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts;
  • unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben:
  • die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

Die versicherten Personen sind in den folgenden Eigenschaften gedeckt:

  • als Privatperson, insbesondere als Fussgänger, Sportausübender (auch als Deltasegler und Benützer eines Gleitschirms), Halter von Tieren und Schusswaffen, Radfahrer (inkl. E-Bikes), Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm, Reiter, Mitfahrer in privaten Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln, Benützer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist;
  • als Dienstherr von Hausangestellten;
  • als Angehöriger der Schweizer Armee, Feuerwehr und des Zivilschutzes;
  • als Berufsausüber in unselbständiger Stellung;
  • als Mieter oder Pächter einer Privatwohnung, eines Einfamilienhauses, eines Zimmers, auch einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, inkl. Umschwung und der Selbstversorgung dienenden Grundstücken;
  • als Eigentümer folgender in der Schweiz liegenden Immobilien:
    • eines Einfamilienhauses, einer Stockwerkeinheit, eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, falls sie selbst bewohnt werden;
    • eines mitbewohnten Mehrfamilienhauses mit bis zu 3 Einheiten;
    • einer Garage oder eines Einstellhallenplatzes, falls sie selbst benutzt werden

Je nach Rechtsschutzfall: Schweiz/FL, Staaten Europas oder Weltdeckung.

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versicherungsschutz endet mit der schriftlichen Kündigung der/des Versicherten. Bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie, herrscht für diese Zeit ein Deckungsunterbruch.

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Notfalldeckung Patientenrecht

In den Staaten Europas (EU/EFTA) bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Übriges Vertragsrecht
  • Miteigentum/Stockwerkeigentum
  • Persönlichkeitsrecht/Internet-Rechtsschutz bis max Fr. 3‘000.-

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Patientenrecht
  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen)
  • Nachbarrecht
  • Eigentumsrecht
  • Beratungs-Rechtsschutz bis max. Fr. 300.- pro Jahr im Zusammenhang mit personen-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten

Häufige Fragen Verkehrs-Rechtsschutz

In der Versicherung für mehrere Personen:

  • Der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers deponiert haben, in ihrer Eigenschaft
    • als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- und Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern;
    • als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels;
  • die Lenker, die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Fahrzeug zu benützen;
  • die Mitfahrer eines Fahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

In der Versicherung für Einzelpersonen:

  • Die im Versicherungsausweis aufgeführte Person (Versicherungsnehmer) in ihrer Eigenschaft
    • als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- und Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern;
    • als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels;
  • Ist der Versicherungsnehmer alleinerziehend, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf seine Kinder, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.
  • die Lenker, die berechtigt sind, ein auf den Namen des Versicherungsnehmers zugelassenes Fahrzeug zu benützen, unter Ausschluss der mit dem Versicherungsnehmer in seiner Hausgemeinschaft lebenden Personen;
  • die Mitfahrer eines Fahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

Der Versicherungsschutz gilt für Rechtsfälle im Zusammenhang als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- oder Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern. Auch als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels besteht Versicherungsschutz.

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Fahrzeugmiete

In Staaten Europas (EU/EFTA) bis max Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Ausweisentzug und Besteuerung

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen)

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung des Versicherten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie.

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Fahrzeugmiete

In Staaten Europas (EU/EFTA) bis max Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Ausweisentzug und Besteuerung

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen

Schaden melden

  • JurLine - die Hotline für Rechtsauskünfte:

    Für telefonische Rechtsberatung und Erstauskünfte steht allen Mitgliedern, welche eine Privat- oder Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben, das Call-Center JurLine zur Verfügung.
    Tel. 0848 82 00 82 von 8.00 - 17.00h

  • Kontaktadresse

    Protekta Rechtsschutzversicherungen
    Monbijoustrasse 5
    3011 Bern

  • Online Schadenmeldung

    VCS-Nummer im Feld "Mitteilung" angeben.

    Schaden anmelden
  • Informationspflicht VAG
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  • Beratung anfordern
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Te. 031 328 58 11

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