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Ja zum Beschleunigungserlass – Nein zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts

Die Mitglieder der Umweltallianz (Pro Natura, Birdlife, WWF, Greenpeace, VCS und Schweizerische Energiestiftung) verzichten auf ein Referendum (Änderung Energiegesetz). Mit Fachkompetenz und Engagement wollen sie stattdessen den raschen und naturverträglichen Zubau der Erneuerbaren möglich machen. Bestrebungen, das Verbandsbeschwerderecht über diese Vorlage hinaus zu schwächen, stellen sie sich entschieden entgegen.

Mit dem Beschleunigungserlass hat das Parlament das Verbandsbeschwerderecht beim Bau der 16 Grossprojekte beschränkt. Die 16 Projekte können nur noch vom Kantonsgericht, nicht aber vom Bundesgericht darauf geprüft werden, ob geltendes Umweltrecht eingehalten wird. Dieser unvollständige Instanzenweg ist sachfremd: Selbst Parkbussen können in unserem Rechtssystem bis vor das Bundesgericht angefochten werden.

Die Umweltschutzorganisationen bedauern, dass sich der breit abgestützte Kompromiss aus dem Nationalrat nicht durchgesetzt hat. Sie danken der Strombranche, den Kantonen und dem Bundesrat dafür, dass sie sich für die Dreier-Regelung eingesetzt haben – eine Lösung, die aus rechtsstaatlicher Sicht weniger problematisch gewesen wäre.

Mitgestalten und mitreden für Natur und Energiewende

Die Umweltschutzorganisationen sind überzeugt: Die 16 Grossprojekte – und nicht nur diese – lassen sich rechtskonform und naturverträglich umsetzen. Dazu müssen wir Zielkonflikte möglichst früh angehen, Interessen sorgfältig abwägen und die Standorte und Projekte weitsichtig planen. Die Organisationen investieren dafür Ressourcen, Fachwissen und Engagement. Den Akteuren der Strombranche und der Behörden bieten sie ihr Mitziehen an. Auch diese betonen, dass die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei den 16 Projekten das Verbandsbeschwerderecht nicht generell in Frage stellen darf.

Breite Allianz für die «Stimme der Natur»

Im Rechtsstaat Schweiz ist es selbstverständlich, dass Bauvorhaben geltendes Recht respektieren müssen. Ein naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur effizienter, sondern ist auch entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz. Weitere Einschränkungen beim Verbandsbeschwerderecht – dem einzigen rechtlichen Instrument, mit dem sich die Natur rechtlich Gehör verschaffen kann – sind inakzeptabel. Unter dem Dach «Stimme der Natur» arbeitet eine breite Allianz von A wie Alpenclub über Fischerei-Verband, Jagd Schweiz bis W wie WWF am uneingeschränkten Erhalt und dem verantwortungsvollen Einsatz des seit 1967 bestehenden und bewährten Verbandsbeschwerderechts.

Weitere Informationen:

www.stimmedernatur.ch

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: