Privates Carsharing

Teilen eines Fahrzeuges zwischen Privaten. Wichtig: Regeln abmachen und festhalten.

Auto teilen oder mitbenutzen?
Betriebskosten
Schadenfall
Bewertung eines eingebrachten Fahrzeugs
Vertreter der Fahrgemeinschaft
Fahrzeugwartung
Auto teilen oder mitbenutzen?

Ob ein Fahrzeug teilen oder mitbenutzen:
Der VCS empfiehlt, Abmachungen zu treffen und diese in einem Vertrag zwischen den beteiligten Parteien festzuhalten.

Autoteilen

  • Mehrere Parteien erwerben und nutzen gemeinsam ein Fahrzeug.
  • Alle Parteien sind  Mitinhaber des Fahrzeugs.

Mitbenutzung

  • Eine Partei stellt ihr Fahrzeug anderen zum Gebrauch zur Verfügung.

Betriebskosten

Für das private Carsharing ist es nützlich, die Höhe der Betriebskosten zu kennen.
Diese setzen sich folgendermassen zusammen:

  • Fixkosten (Abschreibungen, Versicherungen, etc.)
  • variable Kosten (Treibstoff, Wertverlust sowie Unterhalt des Fahrzeugs, etc.)
Schadenfall

Die Kosten für Unfallschäden und Reparatur gehen zulasten des fehlbaren Lenkers oder der fehlbaren Lenkerin. Üblicherweise deckt die Versicherung einen Teil dieser Kosten.

Bei Totalschaden des Fahrzeugs muss die fehlbare Person den anderen Vertragsparteien bzw. der Eigentümerin des Fahrzeugs dessen Wert vor dem Unfall erstatten.

Werden sich die Parteien nicht einig, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Fahrzeugexperten zum Schätzen des Fahrzeugwerts beizuziehen.

Eine Liste unabhängiger Fahrzeugsachverständiger findet sich unter www.vffs.ch.

Bewertung eines eingebrachten Fahrzeugs

Wollen die Vertragsparteien ein Fahrzeug beschaffen, ist dessen Wert zu schätzen. Auf verschiedenen Websites lässt sich der Richtwert eines Fahrzeugs bestimmen:

Mitglieder des VCS  können den Wert eines Fahrzeugs nach Eurotax gratis bestimmen lassen (telefonische Beratung: 031 328 58 11). Es werden Fahrzeuge bis 9- oder 10-jährig bewertet.

Vertreter der Fahrgemeinschaft

Wird ein Fahrzeug von verschiedenen Personen zum gemeinsamen Gebrauch erworben, muss vereinbart werden, wer gegenüber Behörden und Versicherungen als Halter des Fahrzeugs auftritt.

In manchen Kantonen lassen sich auch mehrere Halterinnen und Halter eintragen.

Fahrzeugwartung

Für das reibungslose Funktionieren von privatem Carsharing ist es hilfreich, im Voraus festzulegen, wer sich um Wartung und Reinigung des Fahrzeugs kümmert.

   

Das könnte Sie auch interessieren

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print