Weiter zum Inhalt
Tempo 30
Canva

Wer ist eigentlich für die Strassen verantwortlich? Der Bund gestaltet die Rahmenbedingungen. Strassen zu planen, zu bauen und instand zu halten, ist Aufgabe der Strasseneigentümer*in – also je nach Strasse von Bund, Kanton oder Gemeinde. Veränderungen, etwa die Einführung von Tempo 30, können sowohl vom Gemeinderat, von Interessensverbänden, von politischen Parteien als auch von betroffenen Anwohner*innen angestossen werden.

Auf nicht verkehrsorientierten Strassen hat der Bundesrat 2023 die Einführung von Tempo 30 erleichtert und es braucht kein Gutachten mehr. Für die Signalisation von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen wird weiterhin ein Gutachten benötigt. Aktuell gibt es viele Verunsicherungen, weiss Michael Rytz, Projektleiter Verkehrssicherheit beim VCS: «Grund dafür ist Bundesrat Röstis angekündigte Verordnungsänderung, welche die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen erschweren will.» Doch, so betont Rytz, ändere die aktuelle Diskussion nichts an den Grundsätzen und an der Möglichkeit, als Anwohner*in eine Temporeduktion bei der Gemeinde anzustossen. 

Das Problem konkret

So passiert jüngst in Uetikon am See (ZH). 2600 Autos fahren pro Tag über die schmale Alte Bergstrasse. Navigationsgeräte geben sie als schnelle und direkte Variante zur Hauptstrasse an. Sie ist Teil des Fuss- und Velowegnetzes, wird von vielen Fussgänger*innen begangen und ist im Richtplan als Fussweg eingetragen. Entlang der Strasse liegen zwei Bushaltestellen, die regelmässig von Schulkindern, älteren Menschen und weiteren ÖV-Nutzer*innen frequentiert werden.

Anwohnerin Antonia Eichenberger kritisiert die Situation scharf: «Wenige hundert Meter entfernt gab es einen tödlichen Unfall, weil ein Auto aufs Trottoir ausgewichen ist. Solche Manöver passieren an der Alten Bergstrasse täglich dutzendfach. Die Bushaltestellen befinden sich auf der Fahrbahn, es gibt keinen gesicherten Wartebereich. Für die Kinder ist die Strasse als Teil des Schulwegs nicht zumutbar.» Eichenberger fordert deshalb Tempo 30 statt 50 und hat ein Gutachten erstellen lassen. Auch die Anwohner*innen sind sich einig: Es gab über 80 Einwendungen, mehr als 100 Menschen haben die Forderung nach Tempo 30 unterschrieben.

Das Gutachten hat Eichenberger recht gegeben. Trotzdem will die Gemeinde nichts unternehmen. «Die Geschwindigkeit ist höher als vom kommunalen Richtplan vorgegeben (30 bis 40 km/h). Eingeschränkte Sichtweiten, ungesicherte Strassenquerungen und ein Strassenraum, der nach VSS-Norm für eine siedlungsorientierte Sammelstrasse zu knapp bemessen ist, lassen die Gemeinde kalt. Sie versteckt sich hinter dem Argument, dass die ÖV-Anschlüsse nicht mehr gewährleistet seien», sagt Eichenberger und ergänzt: «Der Fall wäre klar, das Vorgehen wäre beispielhaft. Doch die Gemeinde setzt sich über Gesetze, Normen und Vorschriften hinweg, gewichtet ein paar Sekunden stärker und hofft, dass nichts passiert.»

Es bleibt Ernüchterung

Auch die Nachfragen beim Kanton waren erfolglos. Eichenberger sieht sich zurzeit am Ende ihrer Möglichkeiten: «Es bleibt nur noch der Prozessweg. Das kostet viel Geld und Energie – mit unklarem Ausgang.» Sie ist ernüchtert: «Ich frage mich, wie wichtig der Gemeinde die Sicherheit ist.»

Aus fachlicher Perspektive ist die Situation unbestritten – wie auch das in Auftrag gegebene Gutachten gezeigt hat. «Tiefere Tempos gleichen die Infrastrukturmängel zu Lasten der Fussgänger*innen und der Velofahrer*innen aus. Die Massnahme ist wirksam, günstig und kurzfristig umsetzbar», sagt Verkehrsexperte Rytz. Er betont: «Dass der ÖV-Betrieb bei Tempo 30 statt 50 nicht substanziell beeinträchtigt wird, hat 2023 eine Metron-Studie im Auftrag des VCS klar aufgezeigt.» 

So hilft der VCS weiter

Wer in seiner Gemeinde Tempo 30 anstossen will, findet bei uns Fachinformationen, Ratgeber und Dokumente und den Kontakt für eine fachliche Einschätzung und Tipps zum weiteren Vorgehen. Für Fragen zur konkreten Situation (gemeinde- und kantonsspezifisch) werden auch die VCS-Sektionen miteinbezogen.

Informationen zu Tempo 30