Nein zur Blitzer-Initiative
Die Volksinitiative der Jungfreisinnigen dient einzig dem Täterschutz und untergräbt die Verkehrssicherheit.
Nachdem der Regierungsrat die Volksinitiative der Jungfreisinnigen unterstützt, die effektive Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen mit stationären Überwachungsanlagen verhindern will, hat auch der Grosse Rat Zustimmung beschlossen. Der Schutz potenzieller Täter*innen vor Strafverfolgung und Bussen untergräbt die Bemühungen um sichere Strassen für alle. Die Initiative kommt kommenden März zur Abstimmung.
473 Geschwindigkeitsübertretungen innert drei Tagen: Dieses Kontrollergebnis im Jahr 2016 bewog den Badener Stadtrat, auf der vielbefahrenen Gstühl-Kreuzung eine stationäre Verkehrsüberwachungsanlage zu prüfen. Das gefiel dem Regierungsrat gar nicht: Er intervenierte und erklärte, dass es sich bei der Bruggerstrasse um eine Kantonsstrasse handle und er für einen Blechpolizisten keine Bewilligung erteilen werde.
Das Verwaltungsgericht aber sah das anders. Es pfiff den Regierungsrat zurück und erklärte, dass Verkehrssicherheit innerorts eine kommunale Aufgabe sei, in die sich der Kanton nicht einzumischen habe. Dann ging der «Blitzer» in Betrieb – entgegen dem Willen der Regierung.
Mit dem Streit wurde sichtbar, dass der Aargauer Regierung die Verkehrssicherheit weniger wichtig ist als der Schutz der Automobilist*innen vor Verfolgung. Bei Orange Gas geben statt bremsen und auch mal mit über 50 Sachen über die komplexe Kreuzung brettern ist im Aargau bestenfalls ein Kavaliersdelikt.
Mit der Revision des Polizeigesetzes nahm der Regierungsrat das Anliegen wieder auf, das inzwischen von rechtsbürgerlicher Seite im Grossen Rat eingebracht worden war. Er versuchte, die Bewilligungspflicht für stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen im Gesetz zu verankern und setzte die Anforderungen dermassen hoch, dass eine Bewilligung faktisch kaum mehr möglich wäre. Doch der Grosse Rat, nach den Wahlen von 2019 deutlich linker zusammengesetzt, wollte keinen Täterschutz und strich den Paragraphen aus dem Gesetz.
Das wiederum rief einen autoverliebten Jungfreisinnigen aus dem Bezirk Baden auf den Plan. Mit gleichgesinnten sammelte er Unterschriften für die Initiative mit dem reisserischen Namen «Blitzer-Abzocke stoppen», die den vom Parlament gestrichenen Paragraphen wieder ins Gesetz schreiben will. Nachdem bereits der Regierungsrat die Initiative zur Annahme empfohlen hatte, empfahl im vergangenen Oktober auch der Grosse Rat in seiner neuen Zusammensetzung die Initiative zur Annahme.
Täterschutz statt Verkehrssicherheit, Aushöhlung der Gemeindeautonomie, hohe bürokratische Hürden, um effektive Verkehrskontrollen zu verhinden: Das ist im Kanton Aargau im Jahr 2025 salonfähig. Dagegen wehren wir uns und werden uns im Abstimmungskampf zu Wort melden. Die Initiative kommt voraussichtlich am 8. März zur Abstimmung.