Fertig mit Laissez-faire bei Bauhaus in Köniz
Bern, 11. November 2025
Seit Jahren geht der VCS juristisch gegen die Überschreitung des Fahrtenkontingents von Bauhaus in Niederwangen vor. Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern heisst nun eine weitere VCS-Beschwerde in dieser Sache gut. Damit ist klar: Die Überschreitung des Fahrtenkontingents ist unrechtmässig und darf von der Gemeinde Köniz nicht länger toleriert werden. Dieser Entscheid ist bedeutend für die Umwelt.
Könizer Hinhaltetaktik erfolglos
Nachdem die Verantwortlichen von Bauhaus im Jahr 2019 eingestehen mussten, dass sie den Behörden jahrelang absichtlich falsche Fahrtenzahlen geliefert hatten, erstattete der VCS Region Bern baupolizeiliche Anzeige. Was darauf folgte, kann nur als schlechter Scherz bezeichnet werden: Die Gemeinde Köniz setzte auf eine hartnäckige Hinhaltetaktik mit dem Ziel, die Überschreitung des rechtskräftigen Fahrtenkontingents zuzulassen. Teil dieser Taktik bildete eine dubiose, bilaterale Vereinbarung zwischen Köniz und Bauhaus, in der sich die Gemeinde in rechtswidriger Weise dazu verpflichtete, die Überschreitung weiterhin zu tolerieren. Im Gegenzug liess Bauhaus, ähnlich einem Schutzgeld, Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung in die Könizer Kasse fliessen. Keine Einsicht beim Könizer Baudirektor brachte die Rechtsverzögerungsbeschwerde des VCS, die 2024 von der BVD gutgeheissen wurde und die Gemeinde Köniz anwies, das jahrelange Verfahren nun unverzüglich abzuschliessen.
Als letzten Kniff versuchte Gemeinderat Christian Burren dann, das Verfahren ohne eine sog. Wiederherstellungsverfügung abzuschliessen; eine Verfügung also, die den rechtmässigen Zustand hätte wiederherstellen können. Dagegen führte der VCS wiederum Beschwerde bei der BVD und erhält nun Recht: Der rechtmässige Zustand muss wiederhergestellt werden. Die Gemeinde muss geeignete Massnahmen verfügen, um die Fahrtenzahl auf die erlaubte Menge zu reduzieren. Mit diesem Entscheid stützt die BVD nicht nur wichtige Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Raumplanung und der Umweltgesetzgebung.
Die BVD findet klare Worte
In ihrem Entscheid vom 7. November 2025 gibt die BVD dem VCS in den zentralen Punkten Recht. Sie stellt u.A. fest, die Abweichung vom Erlaubten sei «nicht unbedeutend, sondern schwerwiegend». Es bestehe somit ein konkretes und grosses öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, also der Einhaltung des Fahrtenkontingents.
Bauhaus gelte «im baurechtlichen Sinn als krass bösgläubig» und könne sich darum nicht auf den Vertrauensschutz berufen, den sie u.A. von der dubiosen Vereinbarung mit der Gemeinde abzuleiten versuchte. Zusammenfassend hält die BVD fest, der rechtmässige Zustand sei wiederherzustellen und geeignete Massnahmen zur Reduktion der Fahrtenzahl seien zu verfügen. Die BVD beauftragt ausserdem das Regierungsstatthalteramt mit der Überwachung des weiteren Verfahrens durch die Gemeinde Köniz.
Der VCS bietet weiterhin Hand
In den letzten sechs Jahren hat der VCS wiederholt das Gespräch mit der Gemeinde Köniz und Bauhaus gesucht und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Vielleicht ist nun endlich der Zeitpunkt gekommen, in dem der VCS auf offene Ohren stösst. Der VCS schlägt insbesondere folgende Massnahmen vor, um die Fahrtenzahl zu senken, ohne das Geschäft von Bauhaus zu schädigen:
- Promotion des Bauhaus-Lieferservice: Gratis-Lieferung anbieten für Material, das aufgrund von Grösse/Gewicht nur mit einem Auto transportiert werden kann.
- Fachcenter neu ausrichten im Sinne eines Showrooms mit Beratung und anschliessender Lieferung grosser Bestellungen.
- Click & Collect: Online-Bestellungen gebündelt mit dem (Elektro-) Lieferwagen ausliefern anstatt von der Kundschaft abholen lassen.
- ÖV-Erschliessung verbessern, damit in Kombination mit dem Lieferservice auch ohne Auto eingekauft werden kann.
- Parkgebühren erhöhen, um weitere umweltfreundliche Massnahmen zu finanzieren, die auch der Kundschaft einen konkreten Nutzen bringen.
Der VCS sieht grosse Fortschritte in der umweltfreundlichen Logistik vieler Firmen und erwartet auch von Bauhaus, Schritte in diese Richtung zu unternehmen.
Da Fahrtenkontingente ein wichtiges raumplanerisches und umweltpolitisches Steuerungsinstrument sind, stehen Gemeinden in der Pflicht, diese zu überwachen und für deren Einhaltung zu sorgen. Der VCS wird auch in Zukunft aktiv werden, wenn eine Gemeinde ihre baupolizeilichen Pflichten vernachlässigt.
Weitere Auskünfte erteilt:
Benjamin Zumbühl, Geschäftsleiter VCS Region Bern: 077 454 50 33