ESP Juch Hallmatt: Keine Änderung der Spielregeln während des laufenden Spiels!
Offener Brief an Frau Regierungsrätin Evi Allemann
Bern, 3. Februar 2026
Offener Brief an Frau Regierungsrätin Evi Allemann betreffend die Erhöhung des Fahrtenkontingents des ESP Juch Hallmatt in Köniz
Keine Änderung der Spielregeln während des laufenden Spiels
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Gestern hat die Gemeinde Köniz kommuniziert, dass sie beim Kanton eine Erhöhung des Fahrtenkontingents des ESP Juch Hallmatt beantragen will. Dieses Vorgehen ist in mehrerer Hinsicht stossend und wird vom VCS in dieser Form abgelehnt.
Im ESP Juch Hallmatt liegt der Fachmarkt Bauhaus, zu dessen Fahrtenkontingent immer noch ein Rechtsverfahren hängig ist. Die Gemeinde Köniz vernachlässigt ihre baupolizeilichen Pflichten seit Jahren bewusst und zieht den Fall ohne Not in die Länge. Dies wurde von Amtes wegen bestätigt: Die BVD hat dem VCS anlässlich seiner Rechtsverzögerungsbeschwerde sowie einer weiteren Beschwerde Recht gegeben und verfügt, der rechtmässige Zustand sei durch die Gemeinde Köniz wiederherzustellen. Dagegen führt Köniz ihrerseits Beschwerde, das Verfahren ist hängig.
Nun wird offenkundig, dass die Beschwerde der Gemeinde einzig dazu diente, Zeit zu gewinnen, um inzwischen eine Anpassung der Spielregeln via Richtplananpassung zu erwirken.
Wir fordert: Keine Änderung der Spielregeln während des laufenden Spiels!
Das neue Polizeizentrum verhindert keine Entwicklung des ESP – Überschreitungen der Fahrtenkontingente hingegen schon
Entgegen der Medieninformation der Gemeinde Köniz wird mit dem Bau des neuen Polizeizentrums das Fahrtenkontingent des ESP Juch Hallmatt nicht ausgeschöpft und die Entwicklung der weiteren Baufelder wird nicht beeinträchtigt.
Dem Polizeizentrum wurde ein Anteil aus den total 8000 Fahrten des ganzen ESPs zugeteilt, genau wie jedem anderen Baufeld auch. Die Entwicklung des ESPs wird also erst beeinträchtigt, wenn die Fahrtenkontingente der einzelnen Baufelder überschritten werden. Dies ist bei Bauhaus erwiesenermassen der Fall. Die Gemeinde Köniz ist in der Pflicht, baupolizeilich einzugreifen, wenn eine Überschreitung eintritt – und damit das Recht der anderen Baufelder auf ihre jeweiligen Fahrten zu wahren. Bisher hat es die Gemeinde jedoch unterlassen, entsprechende Massnahmen anzuordnen.
Ob das Polizeizentrum sein Fahrtenkontingent einhalten wird oder nicht, lässt sich nicht schon vor der Eröffnung sagen. Umso erstaunlicher ist es, dass die Polizei nun als Begründung herhalten muss, um das Fahrtenkontingent im ganzen ESP zu erhöhen – ganz so, als würde eine Überschreitung auch beim Polizeizentrum bereits heute erwartet. Und dies, obwohl das neue Polizeizentrum über ein minutiös ausgearbeitetes Mobilitätskonzept verfügt, welches die Einhaltung des Fahrtenkontingents sicherstellt.
Hier gilt, genau wie bei Bauhaus auch: Kein Baufeld beeinträchtigt die Entwicklung der anderen Baufelder, es sei denn, es überschreitet sein Fahrtenkontingent. Die Gemeinde Köniz hat es in der Hand, die Einhaltung von Planungsvorgaben durchzusetzen.
Der VCS Bern bittet Sie als zuständige Regierungsrätin daher, die beantragte Erhöhung des Fahrtenkontingents im ESP Juch Hallmatt in dieser Form abzulehnen. Dafür sprechen in erster Linie rechtsstaatliche Gründe: Der Kanton darf Gemeinden nicht Hand bieten bei der Legalisierung von Verstössen gegen Bestimmungen der Raumplanung. Diesbezüglich hat die BVD in ihrer Beschwerdeantwort in aller Klarheit dargelegt, dass ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Einhaltung von Baubewilligungen besteht. Es ist nicht Aufgabe der Raumplanung, bei Verstössen Abhilfe zu schaffen. Erst recht nicht, wenn die betreffende Bauherrschaft, wie die BVD schreibt, als «im baurechtlichen Sinn krass bösgläubig» gilt.
Wir bitten Sie daher, den Ausgang und die Erkenntnisse des laufenden Rechtsverfahrens abzuwarten, bevor eine Erhöhung des Fahrtenkontingents geprüft wird. Zudem lehnen wir eine Erhöhung auf Vorrat, ohne belastbare, zugrundeliegende Zahlen ab. Diese Zahlen sind von der Gemeinde beizubringen.
In Bezug auf Bauhaus machen wir Sie darauf aufmerksam, dass, trotz nun schon jahrelangen Diskussionen, Bauhaus immer noch viele Produkte nicht in seinem Online-Shop anbietet. Eine einfache, kundenfreundliche Massnahme, die die Zahl der benötigten Fahrten senken würde, zumal Lieferfahrzeuge bedeutend weniger Fahrkilometer zurücklegen, als wenn die Kundschaft mit dem eigenen Fahrzeug ins Bauhaus fährt.
Der VCS ist interessiert an einer Bereinigung der Situation unter Wahrung des Umweltschutzes, der Rechtsstaatlichkeit und der Reduktion schädlicher Emissionen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die wohlwollende Prüfung unseres Anliegens.
Mit freundlichen Grüssen,
Claude Grosjean & Tanja Miljanović
Co-Präsidium VCS Sektion Bern