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Kinderzeichnung Tempo 30 Klimaschutz
setrunners.ch/Fabian Lütolf
News Moratorium T30
Wegweisender Entscheid: Das Tempo-30-Moratorium ist nicht durchsetzbar.

Gute Neuigkeiten: Die Rechtsabteilung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern schiebt dem Tempo-30-Moratorium des Kantons Bern den Riegel. Der VCS Bern hatte dieses Moratorium wiederholt als "vorauseilenden Gehorsam" kritisiert. 

Der Entscheid der BVD schafft nun Klarheit und ermöglicht es Gemeinden, weiterhin Tempo 30 Zonen dort einzuführen, wo es für die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Aufenthaltsqualität sinnvoll ist.

Der Regierungsrat darf nicht auf Vorrat Bundesrecht anwenden, das möglicherweise dann doch nicht so kommt, wie erwartet. Das verletzt das verfassungsmässige Verbot der Vorwirkung.

Claude Grosjean, Co-Präsident VCS Kanton Bern

Hintergrund:

Seit dem 30. Oktober 2024 bewilligt der Regierungsrat keine neuen Tempo-30-Zonen auf sogenannten verkehrsorientierten Strassen mehr – und dies, obwohl die entsprechende Rechtsgrundlage auf Bundesebene noch nicht in Kraft ist.

Bereits in der Vergangenheit kritisiert der VCS Bern, dass der Regierungsrat mit seinem Moratorium in vorauseilendem Gehorsam die Umsetzung der Motion Schilliger vorwegnimmt, obwohl derzeit erst das Vernehmlassungsverfahren läuft. Obwohl die Vernehmlassung noch nicht abgeschlossen ist, stösst die Umsetzung auf Verordnungsstufe bereits schweizweit auf massive Kritik. Rund 600 Städte und Gemeinden haben in einem offenen Brief an den Bundesrat festgehalten, dass die Vorlage einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Autonomie darstellt. Auch zahlreiche Fachverbände und Verkehrsorganisationen lehnen die vorgesehenen Verschärfungen ab. Deutlich ist auch das Signal aus der Bevölkerung: Eine vom VCS eingereichte Petition mit 22'000 Unterschriften betont die Bedeutung von Tempo-30-Zonen für Sicherheit, Lärmschutz und Lebensqualität. Angesichts dieser Rückmeldungen ist offen, ob der Bundesrat die Vorlage in der vorgesehenen Form überhaupt umsetzen kann.

Der VCS begrüsst den Entscheid der BVD und wertet ihn als wichtige Klärung der Sachlage.