Hoffnung für Altdorfer Kollegi-Bäume
Mit Entscheid vom 26. November 2021 hat das Obergericht Uri eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der VCS-Sektion Uri gutgeheissen und zwei Regierungsratsbeschlüsse betrefffend den Umbau der Bushaltestellen beim Kollegium in Altdorf aufgehoben und an den Regierungsrat zur Neubeurteilung zurückgewiesen. In der gleichen Sache hat das Obergericht Uri die Nichtigkeit eines Baubewilligungsentscheids der Baukommission Altdorf festgestellt. Damit besteht Hoffnung, dass die geschützten Bäume im Kollegi-Areal doch noch gerettet werden können.
Der VCS Uri hat im Oktober 2020 gegen drei Teilprojekte der Baudirektion zum behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen beim Kollegium in Altdorf Einsprachen gemacht. Der Regierungsrat hat im Januar 2021 beide an ihn gerichteten Einsprachen abgewiesen. Auf die dritte Einsprache, die der VCS bei der Altdorfer Baukommission deponiert hatte, wurde gar nicht erst eingetreten, weil sie verspätet eingereicht worden sei. Während im kantonalen Verfahren nach Strassenbaurecht eine Frist von 30 Tagen gilt, beträgt sie beim Baubewilligungsverfahren der Gemeinde nur 20 Tage. Gegen den Entscheid des Regierungsrates reichte der VCS in der Folge Beschwerde ein und hat nun vor dem Obergericht Recht bekommen. Gleichzeitig hat das Gericht den Entscheid der Baukommission Altdorf wegen sachlicher Unzuständigkeit als nichtig erklärt.
Der Kanton hatte geplant, die Bushaltestellen an der Gotthardstrasse und an der Klausenstrasse beim Kollegium behindertengerecht umzubauen. Dies ist auch dem VCS ein wichtiges Anliegen. Das Projekt des Kantons hätte aber die Fällung von vielen im Baumschutzinventar der Gemeinde Altdorf aufgeführten Bäumen im Kollegiareal zur Folge gehabt. Der VCS forderte deshalb vom Kanton eine andere Variante, die den Baumbestand schont. Er hat dazu auch verschiedene Vorschläge gemacht. Das Obergericht hat nun befunden, die vom Regierungsrat vorgenommene Interessenabwägung sei unzureichend gewesen und ernsthaft in Betracht fallende Alternativvarianten seien zu wenig geprüft worden. Insbesondere erachtete das Obergericht die Schonung des Baumbestandes und die Erhaltung des Lehrpfades als gewichtige öffentliche Interessen.
Das Obergericht hat auch eine weitere Rechtsverletzung festgestellt: Das Teilprojekt «Umgestaltung Umgebung Kollegium» sei, wie auch der VCS dies angemahnt hatte, «eine notwendige Folge des Strassenbauprojekts und somit untrennbar mit diesem verbunden». Damit gilt es nach Meinung des Obergerichts als Teil des Strassenbauprojekts. Der Regierungsrat als Vorinstanz hätte über das Strassenbauprojekt gesamthaft, das heisst unter Einbezug des Teilprojekts «Umgestaltung Umgebung Kollegium», befinden müssen. Dieses Teilprojekt hätte somit nicht an die sachlich unzuständige Gemeindebaubehörde ausgelagert werden.
Der VCS Uri freut sich über dieses Urteil und hofft, dass in der weiteren Planung eine Lösung gefunden wird, mit der sich der behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen unter Schonung der Bäume im Kollegiareal realisieren lässt. Ein Wechsel zu Tempo 30 auf dem fraglichen Strassenabschnitt würde eine platzsparendere Lösung ermöglich, den Lärm reduzieren und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden – insbesondere auch der VelofahrerInnen - verbessern. Der VCS plädiert dafür, den Umbau dieser Bushaltestellen in eine integrale Gesamtsicht des Umbaus der Gotthardstrasse zwischen dem Kreisel Kollegi und dem zukünftigen Kreisel Schächen einzubetten. Für die Gemeinde Altdorf, welche das Projekt des Kantons bewilligt hat, muss der Entscheid des Obergerichts nach Meinung des VCS ein Auftrag sein, den Schutz der Bäume im Siedlungsgebiet höher zu gewichten und das eigene Schutzreglement ernster zu nehmen.