
VCS fordert tiefere Tempobegrenzung auf Passtrassen
Ein halbes Dutzend Unfälle auf Passstrassen meldete die Urner Presse in den letzten Tagen. Der VCS fordert den Regierungsrat und das Bundesamt für Strassen auf zu handeln. Sie sollen auf den Passtrassen tiefere Tempolimiten verfügen, um so die Sicherheit zu verbessern und gleichzeitig den Lärm zu verringern.
Jeden Sommer ist es das gleiche Trauerspiel. Kaum sind die Passstrassen geöffnet, häufen sich die Unfälle. In der letzten Woche waren es nicht weniger als sechs: je ein Autounfall auf der Gotthardpassstrasse hinter Hospental und auf der Klausenstrasse bei Unterschächen sowie je ein Motorradunfall am Sustenpass und am Furkapass und gleich zwei auf der Schöllenenstrasse. Gemeldet wurde von der Polizei auch ein extremes Raserdelikt auf der Gotthardstrasse bei Hospental. Die Unfälle auf den Passtrassen dürfen der Grund für einen traurigen Rekord sein: Uri war in den letzten Jahren gemessen an der Bevölkerung der Kanton mit den weitaus meisten Verkehrsunfällen mit Schwerverunfallten. Neben dem menschlichen Leid, das die Unfälle oft auch bei Unschuldigen verursachen, bedeuten sie auch eine hohe Belastung für staatliche Ressourcen, von der Polizei über die Feuerwehr und die Ambulanz bis zu Spital, Staatsanwaltschaft und Gerichten – mit entsprechenden Kosten.
Die Lenkerinnen und Lenker der Motorfahrzeuge, oft jung, unerfahren und nicht ortskundig, sind sich offensichtlich der besonderen Verhältnisse und Herausforderungen der Fahrt auf den kurvigen und teils engen Bergstrassen mit Steigungen und Gefälle nicht bewusst. Sie müssen durch Signalisation einer tieferen Geschwindigkeit darauf hingewiesen werden. Die allgemeine Ausserortsgeschwindigkeit von 80 km/h, die gilt, wenn nichts anderes signalisiert wird, ist diesen besonderen Verhältnissen in den Alpen nicht angepasst. Sie vermittelt den LenkerInnen das falsche Gefühl, die signalisierte Geschwindigkeit sei auch gefahrlos fahrbar, was an den meisten Orten nicht zutrifft. Auch wenn es prinzipiell in der Verantwortung der FahrzeugführerInnen liegt, ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen, so ist auch der Strasseneigentümer in der Verantwortung.
Das Strassenverkehrsgesetz gibt dem Strasseneigentümer – in der Schöllenen und auf der Gotthardstrasse ist es der Bund, auf den übrigen Passtrassen der Kanton - die Kompetenz zu Verkehrsbeschränkungen, «soweit der Schutz der Bewohner oder gleichermassen Betroffener vor Lärm und Luftverschmutzung, die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, die Sicherheit, die Erleichterung oder die Regelung des Verkehrs, der Schutz der Strasse oder andere in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern» (Art. 3 Absatz 4) Tiefere Geschwindigkeiten verbessern nicht nur die Sicherheit, sondern tragen auch zur Reduktion des Lärms bei, der gerade auf den Passtrassen ein jährlich wieder-kehrendes Ärgernis darstellt. Mit Geschwindigkeitskontrollen könnten die Fehlbaren auch leichter gebüsst werden als mit technisch anspruchsvollen Lärmkontrollen. Auch das kantonale Strassengesetz fordert in Artikel 26: «Öffentliche Strassen sind verkehrssicher, raumplanungsgerecht sowie umwelt-, ortsbild- und landschaftsschonend zu bauen.» Zur Strasse gehört auch die entsprechende Signalisation. Der VCS fordert deshalb den Regierungsrat und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einem Brief auf, die Temposignalisation auf den Passstrassen zu überprüfen und nach unten anzupassen.