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Brunaupark
Derick Sivakumaran
5. September 2024

Beim Brunaupark geht es um den Ersatzneubau einer Wohnsiedlung mit rund 500 Wohnungen sowie um ein Einkaufszentrum. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die lärmrechtliche Ausnahme bewilligt zu Unrech erteilt worden ist.  Das ist eine Ohrfeige an die Bausektion, mit drei Stadtratsmitglliedern, die schon in der Vergangenheit damit aufgefallen war, Lärmfragen als nebensächlich abzutun. Das Bundesgericht bestätigt nun wie in diversen Entscheiden vorher, dass die Behörden, den Lärmschutz endlich ernst nehmen müssen. 

Mit diesem Enscheid des Bundesgerichts ist allerdings die Frage nicht erledit, denn die Bauherrschaft ist hier zweigleisig unterwegs. Einerseits hat sie den Entscheid des Baurekursgerichts in der Lärmfrage vom Bundesgericht beurteilen lassen. Andererseits hat sie ein zweites, überarbeitetes Projekt aus dem Hut gezaubert. Dieses steht ebenfalls im Rechtsmittelverfahren und es dürfte auch hier Jahr dauern, bis endlich entschieden ist. Auch in diesem zweiten Verfahren stellt der VCS in Frage, ob nicht zu viele Parkplätze für das bestens mit dem öffentlichen Verkehr erschlossene Einkaufszentrum bewilligt worden sind.

Der Entscheid des Bundesgerichts reiht sich in eine lange Reihe von Entscheiden ein, in dem Projekte aus Lärmschutzgründen nicht bewilligungsfähig waren. Die Stadt Zürich hat sich viel zu lange geweigert, wirksame Massnahmen gegen den Strassenlärm zu ergreifen. Ohne Tempo 30 waren Projekte wie die Wohnsiedlung Winterthurerstrasse oder  Wohnsiedlung Bederstrasse nicht bewilligungsfähig. Nun kommt der Brunaupark hinzu. Damit hat die passive Haltung der Stadtbehörden den Bauherrschaften massiv geschadet. Und auch das Projekt Wehntalerstrasse, Strassenausbau und Tram, dürfte ohne wirksame Massnahmen an der Quelle, sprich Tempo 30, nicht bewilligungsfähig sein. An der Wehntalerstrassse sind tausende von Personen von übermässigem Lärm betroffen.