Mehr Sicherheit und Lebensqualität in Langnau am Albis
In Langnau am Albis führt die Neue Dorfstrasse, wie es schon der Name sagt, mitten durch das Dorf. Auf beiden Seiten befinden sich Wohngebäude, die kommunale Strasse ist eng, unübersichtlich und weist eine starke Steigung auf. Beinahe alle Gebäude sind von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte betroffen. Entlang der Strasse und quer über die Strasse verlaufen viele Schulwege.
Bei der Sanierung der Neuen Dorfstrasse wollte die Gemeinde Langnau auf Lärmschutz- und zusätzliche Verkehrssicherheitsmassnahmen verzichten. Als einfachste und wirkungsvollste Massnahme kommt dabei Tempo 30 in Frage. Die Gemeinde hat lediglich so genannte «Erleichterungsmassnahmen» angeordnet, d.h. sie erleichtert sich selbst davon, Lärmschutzmassnahmen ergreifen zu müssen.
Eine Gruppe von Anwohner:innen war mit dieser Verweigerung des Lärmschutzes, aber auch mit der mangelhaften Verkehrssicherheit nicht einverstanden. Zusammen mit dem VCS haben sie eine Einsprache eingereicht. Weil der Gemeinderat von Langnau aber einen Beschluss der Gemeindeversammlung gegen Tempo 50 nicht in Frage stellen wollte, haben VCS und Anwohner:innen gemeinsam Rekurs ergriffen.
Das Baurekursgericht hat nun den Rekurs gutgeheissen, die vielen Bundesgerichtsentscheide dazu lassen auch gar nichts anderes zu. Dabei kommt das Gericht zum Schluss, dass Erleichterungen, also die Verweigerung von Tempo 30, lediglich als «ultima ratio» in Frage kommen darf. Diese müsste aber überzeugend und ausführlich begründet werden. Dies habe bisher nicht stattgefunden.
«Zusammenfassen ist somit festzuhalten, dass sich aufgrund der bestehenden Lärmbelastung eine Lärmsanierung als nötig erweist, was grundsätzlich nicht bestritten ist. Von den verschiedenen Massnahmenoptionen erscheint nach der Rechtsprechung die Einführung von Tempo 30 als besonders zweckmässig (weitgehende Reduktion der Lärmbelastung bei wohl verhältnismässig tiefen Umsetzungskosten).»
Der Gemeinderat wird nun aufgefordert, noch einmal über die Bücher zu gehen. Dabei gibt es wenig Spielraum, denn das Baurekursgericht sagt auch: «Dabei werden Massnahmen an der Quelle (also an der Strasse selbst) namentlich die Herabsetzung der Geschwindigkeit zu prüfen sein.»
Zu hoffen bleibt, dass der Gemeinderat der Bevölkerung rasch den nötigen Lärmschutz aber auch mehr Verkehrssicherheit ermöglicht.