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Seebahn Juli 2026

Schon seit einiger Zeit ist klar, dass die Umsetzung von rechtskräftigen Lärmsanierungsprojekten in der Stadt Zürich auf überkommunalen Strassen wohl noch einige Zeit auf sich warten lässt. Eine Anfrage des VCS-Co-Geschäftsführers Markus Knauss im Zürcher Gemeinderat, listet die Projekte auf, die noch auf der Warteliste stehen.  Dabei handelt es sich um 24 Lärmsanierungsprojekte, wo mit dem Anordnen von Tempo 30 die Anwohner:innen von Lärm deutlich entlastet, die Schulwegsicherheit mitten in städtischen Quartieren deutlich verbessert und die Wohnqualität erhöht werden könnte.

Die meisten dieser Projekte sind rechtskräftig, d.h. sie wurden vom Stadtrat festgesetzt. Was auch erstaunlich ist: obwohl es sonst gegen beinahe jedes Projekt in dieser Stadt Einsprachen gibt, ist das hier anders. Es hat beinahe nirgends Einsprachen gegeben. D.h. es gibt offenbar keine Interessen mehr, an Tempo 50 festzuhalten. Trotz aller ideologischen Differenzen ist damit Tempo 30 als wichtige Massnahme breit akzeptiert.

Fehlende Genehmigung durch den Regierungsrat

Was nun noch fehlt, ist die Genehmigung durch den Regierungsrat. Wie der Tages-Anzeiger nun offengelegt hat, will der Regierungsrat bis auf weiteres die Genehmigung nicht erteilen. Das erstaunt. Im kommunalen Richtplan ist festgehalten, dass Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme auch auf überkommunalen Strassen «anzustreben» sei. Der kommunalen Richtplan wurde 2022 von der kantonalen Baudirektion genehmigt. Das bedeutet nichts anderes, als dass auch eine kantonale Instanz die Stossrichtung unterstützt hat.

Ein Aufschieben der Genehmigung ist auch aus anderen Gründen stossend. Bei jeder Strasse wird ein aufwändiges Verfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung. Nun systematisch Lärmsanierungsprojekte nicht zu genehmigen, weil man auf andere Verfahren warten will – wie das nun geltend gemacht wird – ist rechtsstaatlich bedenklich. Seit dem Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung des Bundes sind nun beinahe 3 Jahrzehnte vergangen. Der Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Lärm ist deshalb dringlich. Wenn nun ein Regierungsrat der Bevölkerung die Lärmsanierung verweigern will, ist das nicht akzeptabel. 

Ein Detail am Rande: Die zuständige Regierungsrätin Carmen Walker-Späh hat in ihrer Zeit als Kantonsrätin die Forderung aufgestellt, dass jedes Baugesuch innert drei Monaten behandelt werden muss. Warum sie das als Regierungsrätin nicht auch so handhaben will, ist unverständlich. Aber offenbar will sie ihre politischen Interessen mit der Verweigerung einer Genehmigung einfach durchsetzen.

Die Leidtragenden sind die Anwohner:innen von stark befahrenen Strassen. Zum Beispiel an der Schimmel- und Seebahnstrasse. An diesem Strassenzug allein leiden 3160 Personen unter einer zu hohen Lärmbelastung. Gegen die Verfügung von Tempo 30 hat niemand Einsprache erhoben. Zeit also, dass der Regierungsrat diesen Personen endlich die Lärmentlastung gönnt, die sie nach der Bundesverfassung zugute haben.