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Bundeshaus
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Grundsätzlich ist zu begrüssen, dass der Bundesrat die Mobilität im CO2-Gesetz stärker berücksichtigt, zumal gerade der Strassenverkehr der grösste CO2-Verursacher hierzulande ist. «Allerdings bleiben die Bundesratsvorschläge mutlos. Das Netto-Null-Ziel zu erreichen, wird so unmöglich», kritisiert VCS-Geschäftsführerin Stéphanie Penher. «Der Vorschlag eines Emissionshandelssystems für Treibstoffe ist interessant, bei der Ausgestaltung sind jedoch zwingend Änderungen nötig. Der VCS wird sich in der Vernehmlassung für Verbesserungen einsetzen, damit die Schweiz nicht Europas unwirksamstes CO2-Gesetz in Kraft setzt.»

Insbesondere fordern wir: 

  • Personenwagen mit Verbrennungsmotor dürfen nach 2030 nur noch in absoluten Ausnahmefällen neu verkauft werden.
  • Das Emissionshandelssystem für Treibstoffe muss so ausgestaltet sein, dass es eine Lenkungswirkung entfaltet und die Schadenskosten deckt. Die Preisgrenze muss in Verlauf der 2030er-Jahre ansteigen und sollte im Sinne einer Gleichbehandlung bei mindestens 120 Franken pro Tonne einsetzen.
  • Ferner ist zur Lenkung der Nachfrage eine Flugticketabgabe zu erheben.

Die Zeit des Zauderns ist endgültig vorbei. Das CO2-Gesetz soll von 2031 bis 2040 gelten; danach bleiben nur noch wenige Jahre, um Netto Null CO2 zu erreichen. Diese Erkenntnis ist im Bundesrat offensichtlich noch nicht angekommen.