Weiter zum Inhalt
Eisvogel Oberaargau
Denise Krieg, Erlebnismacher AG

Der Regierungsrat hat die Beschwerden des VCS Kanton Bern und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) gegen die Umfahrung Aarwangen abgelehnt. Damit versucht er ein Projekt durchzuboxen, dessen Entstehungsgeschichte von groben Planungsfehlern geprägt ist. Die Auswirkungen auf die Umwelt und Landschaft müssen zwingend berücksichtigt werden. Darum ziehen die beiden Organisationen ihre Beschwerden ans Verwaltungsgericht weiter.

Interessenabwägung und Variantenstudium: Note «ungenügend»

Die Umwelt-Gesetzgebung schreibt vor, dass Eingriffe in die Umwelt nur nach einer umfangreichen Interessenabwägung zulässig sind. So ist der Nutzen eines Projektes den betroffenen Umweltschutzzielen gegenüberzustellen und abzuwägen, welche Interessen überwiegen. Dabei ist erheblich, ob ein Projekt alternativlos ist, oder ob auch eine Variante in Frage kommt, die geringere Eingriffe in die Umwelt erfordert. 

„In diesen Punkten hat der Kanton seine Arbeit nicht gemacht“, hält Franziska Grossenbacher von der SL fest. „Die massive Beeinträchtigung dieser unverbauten Landschaftskammer steht in keinem Verhältnis zum Nutzen der Umfahrung.“ Die SL und der VCS haben schon in ihren Einsprachen gerügt, dass die Interessenabwägung unvollständig durchgeführt und die Varianten-Wahl politisch gesteuert wurde – zugunsten der Umfahrungs-Variante, die ursprünglich „Wirtschaftsstrasse“ hiess. Dabei liegt mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt (Variante Null+) seit 2007 eine Option vor, die gegenüber der Umfahrungsstrasse deutlich günstiger, weniger umweltschädlich und verkehrstechnisch ebenso tauglich wäre. 

„Aus politischen Gründen hat der Kanton jedoch stets die Umfahrung forciert und die ebenso gute Variante Null+ vernachlässigt, ohne dies rechtsgenüglich zu begründen“ ergänzt Fredy Lindegger vom VCS. Das Verwaltungsgericht soll nun Klarheit in die Frage bringen, ob angesichts dieser tauglichen Alternative ein solch einschneidender Eingriff ins Samaragdgebiet Oberaargau zulässig ist.

 

Es steht viel auf dem Spiel

Mit dem Weiterzug ans Verwaltungsgericht versuchen VCS und SL, riesige Flächen an kostbarem Kulturland und das Smaragdgebiet Oberaargau zu schützen. Gleichzeitig soll der Variante Null+ zum Durchbruch verholfen werden, damit die verkehrsgeplagte Bevölkerung von Aarwangen endlich eine sanierte Ortsdurchfahrt erhält. Schliesslich ist es dem Vorgehen des Kantons geschuldet, dass im Ortskern von Aarwangen keine der Massnahmen umgesetzt wurde, die in der Zweckmässigkeitsbeurteilung schon im Jahr 2007 empfohlen wurden. VCS und SL fordern Massnahmen an der Quelle statt utopische Megastrassen auf Kosten von Umwelt und Kulurland.

Medienmitteilung herunterladen: