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Medienmitteilung

VCS Freiburg lehnt die Revision des BMfzAG ab: Kleine Elektroautos werden benachteiligt, grosse Fahrzeuge bevorzugt

Der VCS Freiburg lehnt die geplante Änderung von Artikel 11 des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger (BMfzAG) ab. Der Vorentwurf sieht vor, die Energieeffizienz der Fahrzeuge bei der Steuerberechnung nicht mehr zu berücksichtigen. Dadurch würden schwere Elektrofahrzeuge stärker steuerlich entlastet, während besonders effiziente Modelle sogar höher besteuert werden könnten. Für den VCS sendet diese Reform ein Signal, das den Klima-, Energie- und Verkehrssicherheitszielen widerspricht.

Eine Reform, die verantwortungsbewusstes Handeln bestraft

Die heutige Fassung des BMfzAG verfolgt zwei sich ergänzende Ziele: den Ersatz fossiler Energieträger durch umweltfreundlichere Antriebe sowie die Förderung besonders energieeffizienter Fahrzeuge anhand der Energieetikette. Dieser Ansatz trägt den heutigen Herausforderungen Rechnung: Es genügt nicht, den Antrieb zu wechseln – auch der Energieverbrauch muss reduziert werden.

Der Vorentwurf streicht dieses zweite Kriterium und belohnt künftig nur noch die Antriebsart. Dies führt zu einer paradoxen Situation: Ein grosses Elektroauto würde von einer höheren Steuervergünstigung profitieren als heute, während ein besonders sparsames kleines Elektroauto unter Umständen mehr Steuern bezahlen müsste. Wer sich für ein besonders energieeffizientes Fahrzeug entscheidet, würde somit benachteiligt.

Immer grössere Fahrzeuge sind keine Lösung

Gewicht und Grösse eines Fahrzeugs sind keineswegs nebensächlich. Sie beeinflussen den Energieverbrauch, den Platzbedarf im öffentlichen Raum sowie die Verkehrssicherheit direkt. Schwerere Fahrzeuge benötigen mehr Ressourcen, verbrauchen mehr Energie und stellen ein höheres Risiko für die besonders verletzlichen Verkehrsteilnehmenden dar.

Eine kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studie zeigt, dass der Trend zu immer grösseren Autos europaweit zu einer deutlichen Zunahme der Opferzahlen unter Fussgängerinnen, Fussgängern sowie Velofahrenden führen könnte. Solche Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen – auch wenn sie elektrisch angetrieben sind – widerspricht den Zielen der Energiewende und einer verbesserten Verkehrssicherheit.

Der VCS Freiburg fordert die Beibehaltung von Artikel 11

Der VCS Freiburg fordert, die heutige Fassung von Artikel 11 des BMfzAG beizubehalten. Sollte dies nicht erfolgen, verlangt er, dass die Berechnung der Steuervergünstigungen ausdrücklich die Energieeffizienz sowie das Gewicht und die Grösse der Fahrzeuge berücksichtigt. Nur so bleiben die steuerlichen Anreize mit den Klima-, Energie- und Verkehrssicherheitszielen vereinbar.

Der Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität gelingt nicht allein durch die Elektrifizierung des Fahrzeugbestands. Er braucht auch sparsamere, leichtere und energieeffizientere Fahrzeuge.

Weitere Auskünfte

VCS Sektion Freiburg
Prisca Vythelingum
079 559 10 40
info@ate-fr.ch