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Tempo 30 loe 1

Das 1987 von der Bevölkerung angenommene Stadtverkehrsgesetz verlangt, dass Wohngebiete flächendeckend mit Tempo 30 belegt werden. Die gesetzliche Forderung nach flächendeckendem T30 in den Wohnquartieren verlangt eine zusammenhängende T30-Zone oberhalb der Masanserstrasse, also inklusive Loëstrasse, Cadonaustrasse, Arlibonstrasse, Lürlbadstrasse. Jüngst können wir zwar grosse Fortschritte bezüglich Tempo 30 auf ganzem Stadtgebiet wahrnehmen, das Loequartier muss aber immer noch warten.

Anlässlich der Tempo 30 Petition „Die Entdeckung der Langsamkeit“ im Jahre 2003 stellte der Stadtrat fest. "Für die Einführung sprechen die weitere Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, die eventuelle Reduktion von Luft- und Lärmemissionen und damit eine Erhöhung der Wohnqualität, die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs. Und doch wurde dem Wunsch nicht entsprochen. 

Die Einsicht, dass innerorts die Verlangsamung des Verkehrs richtig und sinnvoll ist wächst rasant, in der Schweiz wie auch im Ausland. Die Vorteile liegen auf der Hand. 30 statt 50 ermöglicht ein Miteinander anstelle des gewohnten Gegeneinanders, wertet den öffentlichen Raum auf und belebt die Quartiere. Strassenräume werden zu Lebensräumen.

Wir bitten den Stadtrat den schon mehrfach geäusserten Wunsch vieler Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner ernst zu nehmen und umzusetzen. 

Der VCS Graubünden

 

Medienberichte mit Giulia Casale, Anwohnerin und VCS Mitglied: 

Rondo News: Tempo 30 im Loequartier | Südostschweiz

Radio Grischa