 
  
    Durchfahrtsabgabe für Transitfahrten
Der Ständerat hat im September einstimmig die Motion zur Einführung einer Durchfahrtsabgabe für Transitfahrten durch die Schweiz angenommen. Der VCS Graubünden begrüsst diesen Entscheid als wirksames Instrument zur Lenkung des zunehmenden Freizeit- und Ferienverkehrs durch die Alpen.
Der Personenverkehr auf der Nord-Süd-Achse – insbesondere über den Gotthard und den San Bernardino – belastet die Bevölkerung stark. Der Bundesrat anerkennt die Problematik zwar, hat aber bisher trotz Verfassungsauftrag keine ausreichenden Massnahmen ergriffen. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf – nicht zuletzt, weil der Nationalrat im Mai 2025 eine variable Alpenmaut nur knapp abgelehnt hat.
Die neue Durchfahrtsabgabe (DA) soll für Personenfahrzeuge gelten, die die Schweiz auf dem Strassenweg von einem Nachbarstaat in einen anderen durchqueren und keinen völkerrechtlichen Anspruch auf gebührenfreie Durchfahrt haben. Die Höhe der Abgabe soll sich nach Verkehrsdichte, Tageszeit und Wochentag richten und so die Spitzenbelastung auf den Nationalstrassen reduzieren – insbesondere entlang der Nord-Süd-Achsen.
Einnahmen gezielt für den Alpenschutz einsetzen
Die Einnahmen sollen nun aber gezielt zugunsten der Bahninfrastruktur und des Alpenschutzes verwendet werden. Neben der im Vorstoss vorgesehenen Unterstützung von Agglomerationsprogrammen in betroffenen Transitregionen sollten Mittel auch dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie konkreten Massnahmen gegen die Belastungen durch den Transitverkehr zufliessen. Eine ausschliessliche Verwendung der Einnahmen für den weiteren Ausbau der Nationalstrassen widerspräche den Anliegen der betroffenen Bevölkerung.
Nach dem einstimmigen Ja im Ständerat steht nun die Beratung des Vorstosses im Nationalrat an. Wir werden den weiteren politischen Prozess beobachten und uns dafür einsetzen, dass die Stimme der Alpen in Bern gehört wird.
Quelle: Pro Alps