Vernehmlassung zum GFW
Wir haben uns zur Vernehmlassung zum Gesetz zur Förderung von Wohnraum in Graubünden wie folgt geäussert:
1 Baurechtsvergabe von kantonalen Grundstücken
Gemeinnütziger Wohnungsbau kann effektiver gefördert werden: Land des Kantons, das nicht selber benötigt wird, soll prioritär im Baurecht an Gemeinden und gemeinnützige Wohnbauträger abgegeben werden.
2 Baurechtsverträge
2.1 Baurechtsverträge sollen als Fördermassnahme für bezahlbaren Wohnraum in das Gesetz aufgenommen werden. Gemeinnützige Wohnbauträger sollen einen vergünstigten Baurechtszins erhalten.
2.2 Der Kanton und die Gemeinden müssen Baurechtsverträge für gemeinnützige Wohnbauträgerschaften so gestalten, dass diese BWO-konform sind. Sonst können keine Bundesgelder (Fonds de Roulement) beansprucht werden. Die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau muss auf kommunalem wie auf kantonalem Land möglich sein.
3 Kanton und Gemeinden stehen in der Pflicht autofreie und autoarme Siedlungen zu ermöglichen und zu fördern. Autofreie und autoarme Siedlungen sollen bevorzugt und durch einen tieferen Baurechtszins gefördert werden.
Erläuterungen:
Es genügen etwa 2 hindernisfreie Parkplätze und 2 Besucherparkplätze mit ergänzendem Carsharing und Velosharing-Angebot.
Wohnraum wird zudem günstiger, wenn auf Einstellhallen und Tiefgaragen ganz verzichtet wird. Zusätzlich wird so der Verkehr entlastet und die Infrastruktur geschont.
So würde man im Übrigen auch Biodiversität im Siedlungsraum fördern, weil das Grundstück nicht unterkellert ist.
Zur Vernehmlassung: https://www.gr.ch/DE/publikationen/vernehmlassungen/dvs/Seiten/F%C3%B6rderung-von-Wohnraum.aspx