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T30 austris augusts
Austris Augusts

Selbst die Regierung lehnte die aus der Zeit gefallene Motion der drei bürgerlichen Fraktionen, die diese Gesetzesänderung verursacht hat, ab. Sie verwies darauf, dass dieses faktische Verbot von Tempo 30 weitergehe als das Bundesrecht und damit gesetzeswidrig sei. Der Angriff auf die Gemeindeautonomie widerspricht unserem föderalistischen Staatsverständnis. Es ist eine unerhörte Anmassung, alle Gemeindestrassen erster Klasse als verkehrsorientierte Strassen zu deklarieren und deshalb mit einem Tempo 30 Verbot zu belegen. Das sind oft Strassen, die an Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Altersheimen oder Parkanlagen vorbeiführen und an denen Einkaufsläden und Gastrobetriebe liegen. Einwohner*innen und Gemeindebehörden kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und müssen weiterhin ohne Bevormundung durch den Kanton entscheiden können, wo Tempo 30 sinnvoll und nötig ist, um Sicherheit und Lärmschutz zu gewährleisten. Mit dem Nachtrag zum Strassengesetz kann das – wenn überhaupt – nur noch mit grossem Aufwand für Gutachten und hohen Mehrkosten in speziellen Einzelfällen erkämpft werden. «Das ist ein ideologischer Entscheid gegen Lebensqualität und Unfallprävention in unseren Wohngebieten», hält Ruedi Blumer, Präsident der VCS-Sektion St.Gallen-Appenzell und Alt-Kantonsrat fest.
 

Der VCS kann diesen Angriff auf Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Gemeindeautonomie weder
verstehen noch akzeptieren und rät darum zur Überwindung der ideologischen Scheuklappen
und entsprechender Korrektur der Entscheide in der zweiten Lesung in der Sommersession.