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Wil West
Kt. SG

Von Ruedi Blumer

Zwölfeinhalb Hektaren Kulturland sollen überbaut werden. Das entspricht einer Fläche von 15 Fussballfeldern, die für das Projekt Wil-West an den Thurgau verkauft werden soll. Ein völlig überdimensioniertes Arealentwicklunsprojekt, zu dem auch ein neuer Autobahnanschluss gehört. Dieser käme nur 2 km südöstlich des Anschlusses Münchwilen zu liegen und würde eine mehrjährige Riesenbaustelle und dauerhaft zusätzlichen MIV generieren. Mit der geplanten Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auf heute bestem Kulturland würde eine «Verkehrsmaschine» im grossen Stil realisiert, die der Stadt und Region Wil mehr Auto- und LKW-Verkehr bescheren würde.

Sollte es tatsächlich gelingen, Unternehmungen bis zu 3000 attraktive Arbeitsplätze anzusiedeln, ist die Gefahr gross, dass die neuen Arbeitskräfte wegen des Fachkräftemangels längere Arbeitswege hätten, welche mehrheitlich mit dem Auto zurückgelegt würden.

Das Projekt wurde zwar in den letzten 3 Jahren überarbeitet und ein paar Verbesserungen in Aussicht gestellt (u.a. Tempo 30 oder Flüsterbeläge auf den neuen Strassen, Modalsplit-Zielsetzung MIV kleiner 50%, öV grösser 40%, Fuss und Velo grösser 10%, freiwillige Kompensation für überbaute Fruchtfolgeflächen, mehr Kreislaufwirtschaft). Die Modalsplit-Zielsetzungen sind bei Fuss/Velo sehr bescheiden. Beim öV sind die Verbesserungen abhängig von zwei neuen S-Bahn-Haltestellen und dem Viertelstundentakt. Beides ist keineswegs gesichert. Ganz im Gegensatz zum neuen Autobahnanschluss: Der Bundesrat genehmigte diesen unter der Bedingung, dass Wil-West realisiert wird.

Der umweltschädigende Autobahnanschluss kann folglich nur mit einem Nein zum Landverkauf verhindert werden. Nach einem Nein könnten die Agglo Wil und der Kt. SG eine bescheidenere, etappierte Arealentwicklung ohne neuen Autobahnanschluss erarbeiten. Eine mit weniger Kulturlandverlust, mit einer realistischen, dreistelligen Anzahl neuer Arbeitsplätze, mit 80% statt 50% öV- und Veloanteil und mit kurzen Wegen für die Arbeitskräfte.

Es wäre eine echte, nachhaltige Lösung, die die Verkehrs- und Umweltprobleme anpackt und ein sorgsamer Umgang mit der beschränkten Ressource Boden ermöglicht. Dieser Ansatz hat auch den Vorteil, dass das hochwertige Land nicht für gut 20 Mio. Franken verscherbelt wird und die Steuererträge der neuen Betriebe im Kanton St.Gallen bleiben.

Nach der Schlussabstimmung im Kantonsrat vom 16. September ist das Ratsreferendum erfolgreich ergriffen worden. Das St.Galler Stimmvolk wird darum voraussichtlich bereits am 8. März 2026 über den Landverkauf für bescheidene 20,3 Mio. Franken abstimmen.