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In Wetzikon ist die Luftsituation wegen des intensiven Autoverkehrs schlecht, so dass der Kanton Zürich, um die Bevölkerung zu schützen, nur eine beschränkte Parkplatzzahl bewilligen will.

Daneben kommt es auf der zentralen Achse durch Wetzikon, der Bahnhofstrasse, immer wieder zu Stausituationen, was nicht zuletzt auch die Buslinien des öffentlichen Verkehrs tangiert. Auch dies spricht dafür, dass in verkehrsintensvien Bauprojekten keine übermässigen Parkplatzzahlen bewilligt werden können.

Die Migros ist mit dem Einkaufsverkehr zu ihrem Züri Oberland Märt nicht der einzige, aber doch ein wesentlicher Verursacher all dieser Missstände. Seit vielen Jahren versucht die Migros aber, die Rahmenbedingungen für mehr Parkplätze und damit mehr Verkehr zu beeinflussen. So hat sie den Stadtrat von Wetzikon vor einigen Jahren dazu motiviert, die kommunale Bau- und Zonenordnung so zu ändern, dass nicht die kantonal vorgeschriebenen Parkplatzzahl erlaubt wäre, sondern Regeln gelten sollen, wie sie nur in schlecht erschlossenen Landgebieten zulässig wären. Diesem Vorhaben hat sogar der kantonale SVP-Baudirektor Kägi eine Abfuhr erteilt.

Nun versucht die Migros seit Jahren auch beim konkreten Bauprojekt eines Neubaus des Zürich Oberland Märt die Regeln in ihrem Sinn und damit für mehr Verkehr, mehr Luftverschmutzung und weniger Klimaschutz anzupassen. Das ist umso unverständlicher als 64% des Verkehrs der Kund:innen vom und zum Züri Oberland-Märt eine Weglänge von weniger als 2 Kilometer aufweist, was für die meisten Kund:innen in Fussweg- oder dann doch in Velodistanz liegt.

Dabei stellten sich zwei Fragen: einerseits ging es wieder um die Frage der Berechnungsgrundlage für Parkplätze. So versuchte die Migros beim Einzelprojekt erneut eine Berechnungsgrundlage durchzusetzen, wie sie von der Baudirektion schon abgelehnt worden ist. Dabei soll die Parkplatzberechnung auf die Herkunftsgebiete der Kund:innen ausgerichtet sein. Weil dort die Luft aber viel besser ist, als in Wetzikon, hätte das bei vielen weiteren Projekten zur Folge, dass deutlich mehr Parkplätze hätten bewilligt werden sollen. Bei dieser Grundsatzfrage hat das Verwaltungsgericht der Migros aber eine klare Abfuhr erteilt.

Andererseits wollte die Migros die Parkplatzzahl aber auch konkret im Projekt erhöhen. So machten die Migros und die Stadt Wetzikon geltend, dass zusätzlich zu den zulässigen Kundenparkplätzen noch einmal 80 Parkplätze für weitere öffentliche Nutzungen in den Migros-Komplex zu integrieren seien. Das Verwaltungsgericht stellt hier klar und eindeutig fest: «Der Bedarf an 80 PP für die Öffentlichkeit ist deshalb klarerweise nicht ausgewiesen.

Da mit diesem klaren Verdikt das Zürcher Verwaltungsgericht die zwei wesentlichen Rechtsfragen eindeutig zugunsten der Umwelt entschieden hat, hat der VCS den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts akzeptiert, ebenso wie die Migros. Somit könnte die Migros mit ihrem Bau beginnen. Damit ist aber auch klar, dass sich die Migros an geltendes Umweltrecht halten muss.