Weiter zum Inhalt
Biodiversitaet
5. September 2024

Der Reichtum der Natur ist unsere Lebensgrundlage. Doch die Biodiversität ist in der Schweiz stark gefährdet. Eine Trendwende ist möglich, die Biodiversitätsinitiative schafft die dafür notwendige Grundlage. Sie kommt am 22. September vors Stimmvolk.

Nicht nur die Initiantinnen und Initianten der Biodiversitätsinitiative betonen, dass die Biodiversitätskrise in unserem Land besonders gross ist. Dies bestätigen Wissenschaft, die Bundesbehörden, die Kantone, die Gemeinden, verschiedene Wirtschafts- und weitere Verbände, ja auch Stimmen aus der Landwirtschaft.  

Über ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist gefährdet oder bereits ausgestorben. Die Hälfte der natürlichen Lebensräume ist bedroht. Auch unsere schönen Landschaften und Ortsbilder, Teil unserer Identität, geraten immer stärker unter Druck. Es braucht zu ihrem Schutz dringend wirksame Massnahmen! 

Bund und Kantone in der Pflicht 

Die Biodiversitätsinitiative, die am 22. September zur Abstimmung kommt, ist daher für die Natur von grösster Bedeutung. Es geht um die Frage, ob es in den nächsten Jahren gelingt, die Lebensgrundlagen der Schweiz zu sichern. Die Initiative sieht vor, dass Bund und Kantone Schutzgebiete bezeichnen sowie fachgerecht sanieren und unterhalten.  

Auch müssen sie die für die Biodiversität erforderlichen Flächen in der nötigen Qualität langfristig sichern. Das bedeutet, dass sie die dafür notwendigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung stellen müssen. Die Initiative nimmt also Bund und Kantone in die Pflicht. Sie macht jedoch keine Vorschriften für Private, Grundbesitzerinnen, Bewirtschaftende oder Firmen. 

Försterinnen, Bauern und weitere Akteure, die Massnahmen für die Biodiversität umsetzen, sollen für den Aufwand abgegolten werden. Die Biodiversitätsinitiative will zudem, dass Naturwerte, Landschaften und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb von Schutzgebieten geschont, also nicht ohne Notwendigkeit beeinträchtigt werden. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass das, was unter rechtlichem Schutz steht, auch effektiv Schutz geniesst.  

Gute Beispiele gibt es bereits 

Das bedeutet nicht, dass in Schutzgebieten keine Nutzung möglich ist. Bis auf den Nationalpark und kleine weitere Flächen werden in der Schweiz alle Schutzgebiete angepasst genutzt. Zum Teil ist eine solche Bewirtschaftung sogar für den Erhalt der Gebiete nötig. Zudem sind auch in Zukunft Eingriffe in nationale Schutzgebiete möglich, wenn «überwiegende Interessen gesamtschweizerischer Bedeutung» vorliegen. Das heisst im Klartext: Die Energiewende und die Entwicklung im Berggebiet werden nicht behindert. Es braucht Regeln, damit auch kommende Generationen von dem profitieren können, was uns heute zur Verfügung steht!   

Das Chäserrugg-Gebiet im Toggenburg, Landschaft des Jahres 2021, zeigt beispielsweise, wie die Bergbahnen in einem Gebiet, das zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler gehört, die gesamte touristische Infrastruktur behutsam erneuert und dabei auf hohe Naturwerte und Baukultur gesetzt haben.  

Mit einem Ja zur Biodiversitätsinitiative ermöglichen wir, dass die Schweiz ihre Lebengrundlagen für uns, unsere Kinder und Enkelkinder sichert. Wir dürfen die kostspieligen Fehler, die wir im Umgang mit der Klimaerhitzung gemacht haben, nicht wiederholen.  

Michael Töngi, Nationalrat und Vorstandsmitglied des VCS Schweiz

Weitere Informationen auf der Webseite des Zürcher Komitees