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Tempo 30 in Gefahr: Jetzt Petition unterschreiben!
VCS

Erfolgreiche Petition für Tempo 30

22 000 Unterschriften gegen ein Tempo-30-Verbot auf Hauptstrassen innerorts

2024 hat das Parlament eine Motion angenommen, die Tempo 30 auf Hauptstrassen de facto verbieten möchte. Wir wehren uns gegen diesen Angriff auf die Verkehrssicherheit und Lebensqualität. Am 15. August 2025 haben wir dem Bundesrat und dem Parlament deshalb eine Petition mit über 22 000 Unterschriften überreicht. Damit zeigen wir ihnen, dass wir einen solchen Eingriff in unsere Rechte und Sicherheit nicht hinnehmen! 

Hier geht es zu unserer Medienmitteilung

Übergabe Petition «Tempo 30» - de-fr
Camille Marion / VCS
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Das fordert die Petition «NEIN zum Tempo-30-Verbot innerorts!»

Der Bundesrat wird in Kürze eine Verordnungsänderung durchsetzen, die die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen fast unmöglich macht. Das hätte drastische Konsequenzen für die Sicherheit im Strassenverkehr und die Lebensqualität der Menschen.  

Wir sagen NEIN zum Tempo-30-Verbot innerorts! Wir engagieren uns mit aller Vehemenz gegen eine derartige Verschlechterung.

  • Viele Menschen leben entlang von Hauptstrassen. Sie leiden unter starkem Verkehrslärm. Für Menschen, die auf diesen Strassen zu Fuss und mit dem Velo unterwegs sind, ist die Unfallgefahr sehr hoch.
  • Heute können Gemeinden und Kantone die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen auf 30 km/h begrenzen, um die Sicherheit, den Schutz vor Lärm und den Verkehrsfluss zu verbessern. Dazu braucht es ein Gutachten, das die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit von Tempo 30 belegt.
  • Dieses bewährte Vorgehen ist in Gefahr. Der Bundesrat wird in diesem Jahr eine Gesetzesänderung vorschlagen, welche die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen nahezu verunmöglichen könnte.  

Wir fordern mit dieser Petition Bundesrat und Parlament auf, Tempo 30 als Massnahme auf Hauptstrassen innerorts nicht in Frage zu stellen. Eine Einschränkung würde die Lebensqualität, den Schutz vor Strassenlärm und die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung stark beeinträchtigen. Das derzeitige Vorgehen hat sich bewährt und wird von Mobilitätsfachleuten und dem Bundesgericht gestützt. Die Gemeinden und Kantone kennen die Situation vor Ort am besten. Sie sollen über eine angemessene Höchstgeschwindigkeit innerhalb ihrer Ortschaften entscheiden dürfen und nicht der Bund.  

Die Möglichkeit, Tempo 30 auf Hauptstrassen innerorts einzuführen, ist in Gefahr. Wir üben Druck auf den Bundesrat und das Parlament aus.

Stéphanie Penher, Geschäftsführerin VCS
Petitionstext

Sehr geehrter Herr Bundesrat Albert Rösti,
Sehr geehrte Damen und Herren des Parlaments, 

Viele Menschen leben entlang von verkehrsorientierten Strassen. Sie leiden unter starkem Verkehrslärm. Für Menschen, die auf diesen Strassen zu Fuss und mit dem Velo unterwegs sind, ist die Unfallgefahr sehr hoch. Heute können Gemeinden und Kantone die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen auf 30 km/h begrenzen, um die Sicherheit, den Schutz vor Lärm und den Verkehrsfluss zu verbessern. Dazu braucht es ein Gutachten, das die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit von Tempo 30 belegt.  Dies ermöglicht die Einführung von Tempo 30 auf eine ausgewogene und zweckmässige Art und Weise. Es werden sowohl die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung als auch jene des Strassenverkehrs berücksichtigt.  

Doch dieses bewährte Verfahren ist in Gefahr: Nach der Annahme der Motion Schilliger (21.4516) durch die Eidgenössischen Räte wird der Bundesrat dieses Jahr eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorschlagen. Dies würde die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nahezu verunmöglichen. Die lokalen Behörden würden einen wichtigen und wirksamen Hebel verlieren, um die Lebensqualität der Wohnbevölkerung zu steigern und den Verkehrsfluss zu verbessern, wenn dies erforderlich ist.   

Wir fordern mit dieser Petition Bundesrat und Parlament auf, Tempo 30 als Massnahme auf Hauptstrassen innerorts nicht in Frage zu stellen. Eine Einschränkung würde die Lebensqualität, den Schutz vor Strassenlärm und die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung stark beeinträchtigen. Das derzeitige Vorgehen hat sich bewährt und wird von Mobilitätsfachleuten und dem Bundesgericht gestützt. Die Gemeinden und Kantone kennen die Situation vor Ort am besten. Sie sollen über eine angemessene Höchstgeschwindigkeit innerhalb ihrer Ortschaften entscheiden dürfen und nicht der Bund.