1,5 Meter Abstand, mindestens
Velofahrer*innen werden von Autofahrer*innen im Durchschnitt mit zu wenig Abstand überholt. Das hat eine Studie des VCS in Zusammenarbeit mit der Ostschweizer Fachhochschule ergeben. Doch was können wir tun, um das Problem zu entschärfen?
Der Strassenverkehr ist ein Brennpunkt für Regelverletzungen aller Art – mit unterschiedlichen Folgen für die anderen Verkehrsteilnehmer*innen. Ein Verstoss ist sehr häufig und gefährdet andere sowohl objektiv als auch subjektiv: Autofahrer*innen, die Velofahrer*innen mit (zu) geringem Abstand überholen.
Dabei sind sich wohl viele Autofahrer*innen ihres gefährlichen Fehlverhaltens gar nicht bewusst. Denn ausgerechnet beim Überholabstand fehlt in der Schweiz eine klare gesetzliche Regelung. Es wird lediglich ein «ausreichender» Abstand verlangt. Ob dieser beispielsweise im Falle eines Unfalls eingehalten wurde, wird von den Gerichten jeweils individuell bewertet. Die Interpretation der Frage, was ein ausreichender Abstand ist, überlässt man im Alltag damit den Autofahrer*innen auf der Strasse. Dabei hat die Fachliteratur eine einigermassen klare Antwort auf die Frage, welcher Mindestabstand nötig wäre, damit sich alle – auch ungeübte – Velofahrer*innen sicher fühlen: innerorts bis Tempo 50 mindestens 1,5 Meter. Dies ist keine utopische Forderung, sondern in vielen europäischen Ländern bereits so geregelt.
5000 Überholmanöver
Aus früheren Studien sind einige Faktoren bekannt, die den Überholabstand beeinflussen: Enge Strassenverhältnisse und viel (Gegen-)Verkehr führen zu nahen Überholmanövern. Breite Fahrzeuge senken das Sicherheitsempfinden bei den überholten Velofahrer*innen. Personen ohne Helm und Frauen werden tendenziell mit mehr Abstand überholt.
Was bisher fehlt, ist eine flächendeckende Studie zur Situation in der Schweiz. Um diese Lücke zu füllen, haben wir in Zusammenarbeit mit der Ostschweizer Fachhochschule eine Studie durchgeführt. Wir haben in den Städten Bern, Zürich, Genf, Köniz, Burgdorf, Sion und Olten auf den Velohauptrouten mittels Ultraschallsensoren den Überholabstand von Autos gegenüber Velos gemessen. Mehr als 5000 Autofahrer*innen haben sich mit ihren Überholmanövern (unfreiwillig) an der Studie beteiligt.
Schweizweites Problem
Das Ergebnis ist ernüchternd bis erschreckend: Nur gerade 21 Prozent der Autofahrer*innen haben den Richtwert von mindestens 1,5 Metern eingehalten. Ein Drittel hat sogar mit weniger als 1 Meter Abstand überholt. Das ist gemäss Verkehrsexpert*innen auch für geübte Velofahrer*innen nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich. Der durchschnittliche Abstand lag bei lediglich 1,2 Metern. Die Problematik des zu nahen Überholens ist damit nicht auf vereinzelte, besonders rücksichtslose Autofahrer*innen beschränkt, sondern schon fast der Normalfall. Zwischen den Städten zeigten sich nur wenig Unterschiede.
Nehmen die Autofahrer*innen mehr Rücksicht, wenn besonders verletzliche Personen überholt werden? Für die Studie haben wir dies mit einem Kinderanhänger getestet. Fazit: Wir haben für die Messfahrten zu Recht kein Kind in den Anhänger gesetzt. Der Abstand der Autos veränderte sich im Vergleich zu den Messfahrten ohne Anhänger praktisch nicht.
Gefangen im Dilemma der Fahrspur
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Velofahrer*innen selbst dazu beitragen können, mit mehr Abstand überholt zu werden? Macht es beispielsweise einen Unterschied, ob sie weiter links oder rechts auf der Fahrbahn fahren? Das haben wir ebenfalls untersucht. Die Antwort lautet: theoretisch ja, faktisch nein. Fährt man weit rechts am Fahrbahnrand, überholen die Autofahrer*innen tatsächlich mit sehr viel mehr Abstand. Allerdings verschärfen sich für die Velofahrer*innen dort andere Probleme wie sich öffnende Türen parkierter Autos, Abflussdeckel, Scherben etc.
Was also können wir tun, um das Problem des zu geringen Überholabstands zu entschärfen? Ein Ansatzpunkt ist das Temporegime: Velofahrer*innen werden auf Tempo-30-Abschnitten mit gleich viel Abstand überholt wie auf Tempo-50-Strassen, das haben die Messungen gezeigt. Nahes Überholen ist aber bei tieferer Geschwindigkeit weitaus weniger gefährlich.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Infrastruktur. Die Studie hat gezeigt, dass bereits leicht breitere Velostreifen den Überholabstand vergrössern, da sich Autofahrer*innen wohl sehr stark an der gelben Linie des Velostreifens orientieren. Waren Velowege zwar unmittelbar neben der Fahrspur der Autos, aber durch bauliche Elemente abgetrennt, hat sich der Überholabstand weiter vergrössert. Wichtig ist, dass diese Massnahmen insbesondere auf Hauptstrassen umgesetzt werden. Dort findet der grösste Teil der Überholmanöver statt. Massnahmen auf Nebenstrassen sind zwar begrüssenswert, haben aber auf die Gesamtheit aller Überholvorgänge betrachtet kaum einen Effekt auf ein insgesamt sichereres Überholen.
Infrastrukturmassnahmen lassen sich aber nicht flächendeckend umsetzen – gerade in der Stadt, wo der Platz knapp ist. Es wird immer Situationen geben, in welchen die Velofahrer*innen auf die Rücksicht der Autofahrer*innen angewiesen sind: etwa bei abrupt endenden Velostreifen vor Kreiseln oder bei verengten Fahrbahnen bei Verkehrsinseln. Deshalb braucht es einen gesetzlich verankerten Mindestüberholabstand als Richtwert für die Autofahrer*innen und zum Schutz der Velofahrer*innen. Dafür werden wir uns in einem nächsten Schritt einsetzen.
Mehr Platz, weniger Stress
Die Massnahmen für ein sicheres Überholen von Autos gegenüber Velos stehen stark in Zusammenhang mit einer grundsätzlichen Frage: Wer hat im Strassenraum Anspruch auf wie viel Platz? Räumen wir wie bisher dem Auto bei der Nutzung der Strassen Priorität ein und drängen damit die Velofahrer*innen sprichwörtlich an den Rand? Dann werden die Velofahrer*innen primär als Hindernis wahrgenommen, das möglichst schnell zu überholen ist, und dessen Platzanspruch spätestens an der gelben Markierung des Velostreifens endet. Wollen wir hingegen, dass Velofahren mit weniger Stress und Gefahren verbunden ist und damit attraktiver wird, müssen wir dem Velo als gleichberechtigtem Verkehrsmittel deutlich mehr Platz verschaffen.