
Die wichtigsten Verkehrssignale
Signale im Verkehr für Velo- und E-Bike-Fahrende
Wir haben die wichtigsten Verkehrssignale für Velo- und E-Bike-Fahrende zusammengefasst.

Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch
E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch. Es können Ausnahmen signalisiert werden (Art. 64a SSV) «Das Motorfahrradsymbol freiwillig» nimmt die Führer von schnellen Motorfahrrädern von der Pflicht aus, den gekennzeichneten Weg zu benützen.
«Das Motorfahrradsymbol verboten» untersagt es Führern von schnellen Motorfahrrädern, den gekennzeichneten Weg zu benützen.

Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch
E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch. Es können Ausnahmen signalisiert werden (siehe «Radweg»).

Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch. Rücksicht auf zu Fuss Gehende.
E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch. Es können Ausnahmen signalisiert werden (siehe «Radweg»). Rücksicht auf zu Fuss Gehende.
Weg ohne Trennung durch Markierung.
Velos und E-Bikes müssen auf zu Fuss Gehende Rücksicht nehmen und gegebenenfalls anhalten.

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt (max. 20km/h).
Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt (max. 20km/h).
Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.
Zu Fuss Gehende und Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnliche Geräten (fäG) dürfen die gesamte Verkehrsfläche benützen und sind vortrittsberechtigt. Rechtsvortritt! Ausnahme: andere Signalisation.

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt. Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt. Es können Ausnahmen signalisiert werden. «Das Motorfahrradsymbol verboten» untersagt es Führern von schnellen Motorfahrrädern, den gekennzeichneten Weg zu benützen. Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Zu Fuss Gehende und Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnliche Geräten (fäG) müssen den Weg benützen.

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten. Velo/E-Bike schieben.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten. Velo/E-Bike schieben.
Die Fussgängerzone ist nur für zu Fuss Gehende und Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG).

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt
Die schwarz-gelbe Tafel berechtigt Velo- und E-Bikefahrende dazu, bei einer roten Ampel rechts abzubiegen. Mit der nötigen Vorsicht und Beachtung des Vortritts der anderen Verkehrsteilnehmenden, die Grün haben.

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt.

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt.
Hier muss besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden.
Zu Fuss Gehende dürfen die Strasse überall queren, sind aber nicht vortrittsberechtigt.
Rechtsvortritt! Ausnahme: andere Signalisation.

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.
Verbot für Motorfahrräder

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten.
Übriger Fahrverkehr wie z.B. Auto, Motorrad etc. erlaubt.
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.
Einfahrt verboten

Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.