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Wichtiger Fussgängerstreifen in Neuhausen bleibt bestehen

Kind ueber gelbem Zebrastreifen unter Regenbogen
KI

Einsprache des VCS zeigt Wirkung

Die Einsprache der VCS Sektion Schaffhausen gegen die Aufhebung von Fussgängerstreifen im Zentrum von Neuhausen war erfolgreich: Der Gemeinderat hat entschieden, den Fussgängerstreifen an der Kreuzung Zentralstrasse/Bahnhofstrasse beizubehalten. Damit bleibt eine wichtige Querungsstelle für Schulkinder und den Fussverkehr zum Bahnhof erhalten.

Im Juli hatte die Gemeinde Neuhausen die geplante Aufhebung von 13 Fussgängerstreifen im Ortszentrum öffentlich aufgelegt. Die VCS Sektion Schaffhausen anerkennt grundsätzlich, dass in Tempo-30-Zonen nicht überall Fussgängerstreifen erforderlich sind. Wo es die Verkehrs- und insbesondere die Schulwegsicherheit verlangt, müssen sichere Querungsstellen jedoch erhalten bleiben. Deshalb erhob der VCS gezielt Einsprache gegen einzelne Massnahmen.

Der Gemeinderat ist nun dem zentralen Anliegen des VCS gefolgt: Der Fussgängerstreifen an der Zentralstrasse, bei der Einmündung der Bahnhofstrasse, bleibt bestehen. Er ist insbesondere für Kindergartenkinder wichtig und wird auch von Passantinnen und Passanten sowie Gästen auf dem Weg zum Bahnhof genutzt.

Weitere Anliegen des VCS hat der Gemeinderat teilweise aufgenommen. Dazu gehören die Überprüfung der Sichtweiten und Abbiegeradien beim Fussgängerstreifen an der Bahnhofstrasse sowie gestalterische Massnahmen an der Wildenstrasse im Bereich der Busbuchten.

Die VCS Sektion Schaffhausen begrüsst den Entscheid des Gemeinderats. Positiv bewertet sie auch die geplante Umgestaltung des Fussgängerstreifens an der Poststrasse zu einer Trottoirüberfahrt sowie die Verschiebung der Fussgängerstreifen rund um den Wildenhof, um deren Sichtbarkeit zu verbessern.

Der VCS wird den Entscheid des Gemeinderats nicht weiterziehen. Mit dem Erhalt des Fussgängerstreifens an der Zentralstrasse konnte ein zentrales Anliegen für die Schulwegsicherheit erreicht werden. Der Entscheid zeigt, dass Tempo 30 und sichere Fusswegverbindungen Hand in Hand gehen können. Entscheidend ist, dass die Bedürfnisse der Menschen zu Fuss – insbesondere der Schulkinder – bei der Gestaltung des Strassenraums angemessen berücksichtigt werden.