Anleitung Schritt für Schritt

Was es braucht, damit der Wunsch, eine Begegnungszone einzuführen, in Erfüllung geht.

«Ich möchte eine Begegnungszone in unserem Quartier»
«Ich möchte eine Begegnungszone in unserer Stadt»

Gespräche führen, Ziele formulieren, Gleichgesinnte suchen

Wo liegen die Probleme?

Was müssten die Ziele sein?

Sobald sich eine Anwohnergruppe gebildet und diese Fragen untersucht hat, kann das Gespräch mit der zuständigen Gemeindebehörde aufgenommen werden, um einen Antrag für die Einführung einer Begegnungszone vorzubereiten.

Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Gemeindebehörde

Behörde nimmt Stellung, erarbeitet Projektvorschlag

Öffentlichkeitsarbeit

Insbesondere bei Begegnungszonen an zentraler Lage oder wenn die Einführung dem Volksentscheid unterliegt, sind eine kontinuierliche Information durch die Gemeinde und die Partizipation der betroffenen Anwohner, Gewerbetreibenden und weiterer Nutzergruppen von grosser Bedeutung.

Gutachten

Ab 1. Januar 2023 muss kein Gutachten mehr erstellt werden, um auf nicht verkehrsorientierten Strassen eine Begegnungszone anzuordnen. (Medienmitteilung des Bundesrats)

Genehmigung und Projektvorschlag durch Behörde

Publikation

Die neue Zone muss publiziert werden, allenfalls folgen Einspracheverhandlungen.

Realisierung

Abläufe und Vorgehenshilfen

In einigen grösseren Städten gibt es vorgegebene Abläufe und Vorgehenshilfen für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner, so beispielsweise in der Stadt Bern.

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