Weniger Lärm mit Tempo 30

Ob man sich an seinem Wohnort wohlfühlt, hat stark damit zu tun, wie hoch die Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr ist.
Der Lärm wird hauptsächlich durch den Strassenverkehr verursacht.

Sinkt das Geschwindigkeitsniveau, reduziert sich der Strassenlärm, selbst wenn die Verkehrsmenge gleich bleibt.
Tempo 30 ist ein effektiver und vergleichsweise kostengünstiger Ansatz, um den Lärm an der Quelle zu bekämpfen.

Mit Tempo 30 lassen sich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

  • weniger Lärm
  • weniger Unfälle
  • weniger Kosten
Bevölkerung ist ungenügend geschützt
Lärmreduktion an der Quelle
Tempo 30 – eine wirksame und wirtschaftliche Massnahme
Bevölkerung ist ungenügend geschützt

In der Schweiz ist tagsüber jede siebte Person (1,1 Mio. Menschen) an ihrem Wohnort Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt, die über den Immissionsgrenzwerten der Lärmschutzverordnung liegen. Während der Nacht leidet jede achte Person (1 Mio. Menschen) unter schädlichem oder lästigem Verkehrslärm. Quelle: Bafu

Der Strassenverkehr ist mit Abstand die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Am meisten betroffen sind die Städte und Agglomerationen. Über 90 % der Personen, die von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen sind, leben in grösseren Zentren oder darum herum.

Für Hauptstrassen und übrige Strassen sind Kantone und Gemeinden verantwortlich. Stark verkehrsbelastete Strassen, deren Anwohnerinnen und Anwohner Lärmgrenzwert-Überschreitungen ausgesetzt sind, müssen saniert werden. Dies verlangen das Umweltschutzgesetz und die darauf basierende Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV). Die Sanierungsfrist für diese Strassen lief im März 2018 ab, längst nicht alle Kantone sind damit rechtzeitig fertig geworden.

Lärmreduktion an der Quelle

Die Gemeinden sind verpflichtet, als Erstes Massnahmen an der Quelle zu prüfen : Verkehrsreduktion, Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsreduktionen oder lärmarme Strassenbeläge. An zweiter Stelle stehen Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg, zumeist in Form von Lärmschutzwänden.

Schallschutzfenster schliesslich sind als sogenannte Ersatzmassnahme nur ausnahmsweise zulässig : dann nämlich, wenn die Lärmschutzmassnahmen an der Quelle geprüft wurden und nicht umsetzbar sind. Tempo 30 ist eine effiziente Massnahme, die den Lärm an der Quelle reduziert und zusätzliche Vorteile wie mehr Verkehrssicherheit und einen besseren Verkehrsfluss generiert.

Tempo 30 – eine wirksame und wirtschaftliche Massnahme

«Die Herabsetzung der Geschwindigkeit ist eine einfache Massnahme, um den Strassenverkehr leiser zu machen. So verringert Tempo 30 beispielsweise die Lärmemissionen im Vergleich zu Tempo 50 um ca. drei Dezibel. Dies entspricht ungefähr der Halbierung der Verkehrsmenge. Die Verringerung der subjektiven Störwirkung geht auch hier über die tatsächliche Reduktion heraus, da die störenden Lärmspitzen überproportional abnehmen.»
Quelle: Bafu

Tempo 30 verringert den Lärm um ca. drei Dezibel, was ungefähr der Halbierung der Verkehrsmenge entspricht. Zusätzlich nehmen die besonders störenden Lärmspitzen überproportional ab. Das Bundesgericht bestätigte im Jahr 2018 unmissverständlich, dass eine Geschwindigkeitsreduktion, insbesondere 30 km/h, eine wirtschaftlich tragbare und wirksame Massnahme zur Bekämpfung von Strassenlärm ist.
Quelle:
Urteil Bundesgericht vom 2. März 2018

Massnahmen an der Quelle
Massnahmen auf dem Verbreitungsweg
Ersatzmassnahme
Massnahmen an der Quelle

(1. Priorität)

  • Strassenbelag ( Flüsterbelag )
  • Temporeduktion ( Tempo 30 )
  • leisere Autos, leise Reifen
  • raumplanerische Massnahmen zur Verkehrsvermeidung

Nachteile

  • nicht alle Massnahmen von Gemeinde steuerbar
Massnahmen auf dem Verbreitungsweg

(2. Priorität)

  • Lärmschutzwand

Nachteile

  • Platzmangel, Schattenwurf
  • schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Wirkung nur für untere Etagen (Schallwellen verbreiten sich über die Wand hinaus Richtung obere Etagen )
  • Folgeausgaben für den Unterhalt
Ersatzmassnahme

(3. Priorität )

  • Lärmschutzfenster

Nachteile

  • nur bei geschlossenen Fenstern
  • keine Lärmreduktion in den Aussenräumen
  • hohe Kosten
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