Verkehrsregeln für Autofahrende

Am 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft. Der Bundesrat hat die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet.

Für Automobilistinnen und Automobilisten wird es obligatorisch, auf der Autobahn bei Staus Rettungsgassen zu bilden.

Rettungsgasse bei Stau

3 Fahrspuren

Bei einem Stau müssen die Automobilisten bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen.

2 Fahrspuren

Bei einem Stau müssen die Automobilisten zwischen der linken und der rechten Spur genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen.

Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn

3 Fahrspuren

Bisher war das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt.

Neu darf man mit der nötigen Vorsicht auch rechts vorbeifahren, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat.

Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt verboten.

2 Fahrspuren

Bisher war das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt.

Neu darf man mit der nötigen Vorsicht auch rechts vorbeifahren, wenn sich nur auf dem linken Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat.

Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken) bleibt verboten.
 

Bemerkungen VCS

Innenspiegel - Aussenspiegel - Blinken - Schulterblick.

Der Kontrollblick wird mit rechts vorbeifahrenden Autos vor jedem Spurwechsel – nach links oder nach rechts - noch wichtiger.

«Reissverschlussprinzip» bei Spurabbauten

 

Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, ist das Reissverschlussprinzip neu obligatorisch.

Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur abwechslungsweise einschwenken lassen.
 

Bemerkungen VCS

Damit soll verhindert werden, dass bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt wird, wie es heute oft geschieht.

100 km/h mit Anhänger auf Autobahn

Erhöhung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für leichte Anhängerkombinationen von 80 km/h auf 100 km/h, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Der Anhänger muss für diese Geschwindigkeit zugelassen sein.

 

Bemerkungen VCS

Die Fahrerin oder der Fahrer sind verantwortlich, dass das Gesamtgewicht eingehalten wird und der Anhänger für diese Geschwindigkeit geeignet ist.

Es empfiehlt sich, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und -gewicht mit dem Händler und/oder dem zuständigen Strassenverkehrsamt abzuklären.

   

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