Lärmschutz und Tempo 30
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Auswirkungen des Strassenlärms
Übermässiger Strassenlärm führt zu Stress, Müdigkeit, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Einbussen bei Schulkindern. Mehr zu den Gesundheitsfolgen von Strassenlärm in der Rubrik Fachinformationen des Bundesamtes für Umwelt BAFU.
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/fachinformationen/auswirkungen-des-laerms.html
Wie steht es mit dem Strassenlärm in meiner Gemeinde?
Die interaktive Lärm-Karte des BAFU zeigt die räumliche Verteilung des Strassenverkehrslärms am Tag und in der Nacht.
Strassenlärm, statistisch erfasst
Wie stark ist die Bevölkerung in der Schweiz objektiv und subjektiv durch den Verkehrslärm betroffen? Das BFS schreibt: „Hauptverursacher von Lärm ist der Verkehr. 2010 waren rund 21% der Bevölkerung der Schweiz also rund jede fünfte Person tagsüber einem Strassenverkehrslärm ausgesetzt, welcher den Grenzwert der Lärmschutzverordnung überschreitet. (…) 24% der Bevölkerung fühlten sich 2015 zuhause bei offenem Fenster sehr stark oder eher stark durch Verkehrslärm gestört“. Infos auf der Webseite vom Bundesamt für Statistik BFS.
Lärmbekämpfung auf Bundesebene
„Der Bundesrat will noch gezielter als bisher gegen Lärm vorgehen. Er hat deshalb am 28. Juni 2017 einen «Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung» verabschiedet. Im Vordergrund stehen die vermehrte Bekämpfung des Lärms an der Quelle und die Förderung von Ruhe und Erholung in der Siedlungsentwicklung.“
Medienmitteilung des BAFU vom 28. Juni 2017
Nationaler Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung (PDF)
„Der Verkehr auf der Strasse hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. Während das Geräusch von Motoren, Getrieben und Auspuffanlagen der Autos leiser wurde, stieg das Gewicht der Fahrzeuge und es werden tendenziell breitere Reifen gefahren. Dadurch nahmen die Abrollgeräusche zu, die ab Tempo 25–30 km/h massgebend sind für das Gesamtgeräusch von Personenwagen.“ (S.11)
„Da die ursprünglichen Sanierungsfristen nicht eingehalten werden konnten, wurden diese für Nationalstrassen bis 2015 und für Hauptstrassen und übrige Strassen bis 2018 verlängert. Die Arbeiten im Bereich Strassenlärmsanierung fokussierten sich in den letzten 30 Jahren vor allem auf den Bau von Lärmschutzwänden und den Einbau von Schallschutzfenstern als Ersatzmassnahme, wenn die Belastungsgrenzwerte mit Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg nicht eingehalten werden konnten. Erst in den letzten Jahren wurden vermehrt Massnahmen wie lärmarme Beläge, Temporeduktionen und verkehrsberuhigende Massnahmen eingesetzt. (…)
In der Zukunft werden einige Entwicklungen einen positiven Effekt auf die Lärmsituation ausüben: So wird beispielsweise der technische Fortschritt bei den Reifen oder den Fahrzeugen und insbesondere bei tiefen Geschwindigkeiten auch die Zunahme des Anteils an Elektromotoren die Lärmemissionen reduzieren.
(…) Obwohl umfangreiche Massnahmen ergriffen wurden, konnten die Sanierungen weder bei den Nationalstrassen noch bei den Haupt- und übrigen Strassen in den wenigsten Kantonen fristgerecht abgeschlossen werden. Ausserdem ist die Bevölkerung auch dort, wo bereits Sanierungsprojekte durchgeführt wurden, nicht immer effektiv geschützt, da oft Erleichterungen gewährt werden, welche die Überschreitung der Belastungsgrenzwerte zulassen.“ (S.12-15)
„Der Bund unterstützt die Vollzugsbehörden bei Entscheiden über betriebliche Einschränkungen wie Temporeduktionen oder zeitlich beschränkte Fahrverbote, beispielsweise nachts. Dazu werden Grundlagen zur Wirkung (Lärm, Sicherheit, Verkehrsfluss, Aufwertung des Siedlungsraums) aufgearbeitet und veröffentlicht. Beispiele und Erfahrungswerte werden ausgewertet und veröffentlicht. Umsetzungsinstrument: Vollzugshilfe“
(S. 28, bereits laufende und weiterzuführende Massnahmen)
Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme
Grundlagenpapier zu Recht – Akustik – Wirkung. Herausgegeben von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung EKLB, 2015.
Die Lärmbekämpfung ist in urbanen Gebieten eine Herausforderung.
Nach dem Grundsatz, dass Lärm prioritär an der Quelle bekämpft werden sollte, ist die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit auf einer Strasse eine naheliegende und effektive Lärmschutzmassnahme.
http://www.cerclebruit.ch/studies/vreduktion/0675_1_EKLB_Grundlagenpapier_d_Tempo_30.pdf
Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme in der Stadt Zürich
„Die Stadt Zürich setzt in erster Linie auf Temporeduktionen: 30 statt 50, 50 statt 60 und 60 statt 80 Stundenkilometer. Temporeduktionen sind heute die effektivste und kostengünstigste Lärmschutzmassnahme.“ Stadt Zürich zu Recht – Akustik – Wirkung von Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme
Cercle Bruit Schweiz
Website der Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute. Themenordner zu Lärm & Geschwindigkeitsreduktion
Rechtliche Grundlagen
Rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm im Nationalen Massnahmenplan, auf Seite 9
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48859.pdf
„Nach Artikel 74 Absatz 1 der Bundesverfassung sind die Bevölkerung und ihre natürliche Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, unter anderem vor Lärmimmissionen, zu schützen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieses Ziels sind das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV). (…)
Um die Bevölkerung in der Schweiz vor schädlichen oder lästigen Lärmeinwirkungen zu schützen, sieht das Lärmschutzrecht vor, dass der Inhaber einer lärmverursachenden Anlage Massnahmen zur Reduktion der Lärmemissionen treffen muss. Das USG legt in Artikel 2 zudem fest, dass Massnahmen zum Schutz vor Lärm von den Verursachern des Lärms getragen werden sollen. Unabhängig von der bestehenden Lärmbelastung sind Emissionen im Rahm en der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip, Art. 11 Abs. 2 USG). Diese Emissionsbegrenzungen sind zu verschärfen, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen schädlich oder lästig werden (Art. 11 Abs. 3 USG). Massnahmen müssen in erster Linie an der Quelle getroffen werden.
Für die grössten Lärmverursacher wie Strassen, Eisenbahnen, Flugplätze, Schiessanlagen sowie Industrie- und Gewerbeanlagen wurden Lärmbelastungsgrenzwerte (Grenzwerte am Ort der Ungeachtet der Durchführung von Erstsanierungen müssen auch nach Ablauf der Sanierungsfristen weiterhin Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden, solange der geforderte Schutz der Bevölkerung nicht vollumfänglich erreicht wird. Einerseits müssen Anlagen saniert werden, wenn sich der Stand der Technik weiterentwickelt und dadurch neue, effektivere oder kostengünstigere Emissionsbegrenzungen möglich werden. Andererseits müssen Lärmschutzmassnahmen zur Wiederherstellung des bewilligten Zustands ergriffen werden, wenn eine Anlage die bewilligten Lärmimmissionen überschreitet. „
Bundesgerichtsentscheide zu Tempo 30
Das Bundesgericht stützt Tempo 30 in Zürich. Der Zürcher Stadtrat will Bewohner vor Lärm schützen. Dabei setzt er auf das Mittel der Temporeduktionen. Das höchste Gericht des Landes stellt sich nun hinter diese Praxis.
https://www.nzz.ch/zuerich/das-bundesgericht-stuetzt-tempo-30-in-zuerich-ld.1376550
Artikel in der NZZ vom 11.4.2018
Das Bundesgerichtsurteil vom 3. Februar 2016 fordert die Ausschöpfung aller Lärm-Sanierungsmassnahmen (inkl. Tempo 30) und zieht dabei Tempo 30 auch als mögliche Lärmschutzmassnahme in der Nacht in Betracht. Mehr zum Entscheid auf der Homepage der Lärmliga Schweiz
Medienberichte zu Tempo 30 & Lärmschutz
NZZ, 16.03.2016:
Bundesgericht forciert Tempo 30. Ein Urteil zu einer Durchgangsstrasse in Zug könnte Folgen haben für die Stadt Zürich und die gesamte Schweiz.
https://www.nzz.ch/schweiz/schutz-vor-laerm-bundesgericht-forciert-tempo-30-ld.7994
Tagesanzeiger, 14.02.2017:
Wo in Zürich Tempo 30 ausgebremst wird. Die Stadt muss ihre Einwohner vor Verkehrslärm schützen. Doch 83 Einsprachen der Automobilverbände blockieren die Temporeduktionen.
https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/tempo-30-ist-auch-juristisch-langsam/story/17227978
NZZ, 28.4.2017:
Weniger Fahrspass, mehr Nachtruhe: Tempo 30 ist zum Einschlafen. Kantone und Gemeinden müssen ab März 2018 die Bürger besser vor Strassenlärm schützen.