Tempo 30 realisieren

VCS-Leitfaden

Das können Sie tun

1. Diskussion anstossen
1. Diskussion anstossen

«Tempo 30 – warum nicht bei uns?»

Tempo 30 kann sowohl vom Gemeinderat, von Interessensverbänden, von politischen Parteien als auch von betroffenen Anwohnerinnen oder Eltern angestossen werden. Hauptsache jemand beginnt!

Das können Sie tun

2. Ziele formulieren
2. Ziele formulieren
  • Ziele formulieren
  • Gespräche führen
  • Gleichgesinnte suchen
Wo liegen die Probleme, welche Ziele sollen erreicht werden?

Tempo senken. Mehr Sicherheit für Schulkinder, Fussgänger und Velofahrende. Gefährliche Verkehrsknoten entschärfen freies und sicheres Queren der Strasse ermöglichen. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität erhöhen. Den Strassenlärm reduzieren.

Tempo 30 oder Begegnungszone?

Wo Tempo 30 in Frage kommt, könnte sich auch eine Begegnungszone bewähren. Immer mehr Gemeinden entscheiden sich in Wohnquartieren und im Umfeld von Schulen für die  Begegnungszone. Begegnungszonen können in eine Tempo-30-Zone eingebettet werden.

Tempo 30 im eigenen Wohnquartier, im Schulumfeld oder flächendeckend inklusive verkehrsorientierte Strassen?

Manchmal braucht es einen Anfang in einem Quartier. Am meisten profitieren alle, wenn Tempo 30 grossflächig eingeführt wird und zur Regel wird. Das Tempolimit wird so auch mit wenigen baulichen Massnahmen eingehalten, Einzelverfahren für jede neue Zone fallen weg und die Umsetzung wird kostengünstiger (Vgl. auch das Beispiel Bassersdorf).

Besonders hoch sind Sicherheitsgewinn und Lärmreduktion wenn Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassenabschnitten zum Einsatz kommt. Die Erfahrungen von Vorher-Nachher-Untersuchungen in der Schweiz zeigen, dass Tempo 30 eine besonders wirksame Massnahme ist mit zusätzlichen Vorteilen betreffend: Koexistenz zwischen Auto, Velo und Fussgänger/innen; Attraktivierung Ortszentrum; Verminderung der Trennwirkung von stark befahrenen Strassen; Verstetigung und Verflüssigung des Verkehrs. Ausführlichere Informationen finden Sie unter Fachpublikationen zu Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen.

Sobald sich eine Gruppe von Gleichgesinnten gebildet und diese Fragen untersucht hat, kann das Gespräch mit der zuständigen Gemeindebehörde aufgenommen werden, um einen Antrag für die Einführung einer Tempo-30-Zone vorzubereiten.

Das können Sie tun

3. Schriftlicher Antrag
3. Schriftlicher Antrag
  1. Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Gemeindebehörde

Um Ihrem Anliegen mehr Gewicht zu geben,  können Sie Ihren Antrag von möglichst vielen Nachbar/innen und Unterstützer/innen unterschreiben lassen. Mittlerweile gibt es hierzu nützliche Online-Plattformen. Sie  helfen beim Sammeln der Unterzeichnenden, eine Dokumentation anzulegen, Projektfortschritte zu vermelden und sie können einfach mit Mails oder Social-Media-Kanälen kombiniert werden.

Aufgabe der Behörde

4. Behörde nimmt Stellung
4. Behörde nimmt Stellung

Die Behörde nimmt Stellung und erarbeitet einen Projektvorschlag.

Das können Sie tun

Behörde geht nicht auf Ihr Anliegen ein
Behörde geht nicht auf Ihr Anliegen ein

Falls die Gemeindeverwaltung nicht auf Ihr Anliegen eingeht, gibt es weitere Möglichkeiten. Wenden Sie sich an ihre politischen Vertreter im Gemeinderat oder nehmen Sie Kontakt mit einer Ortspartei auf. Wenn Sie an einer Strasse wohnen, wo die Lärmgrenzwerte überschritten werden, kann auch auf rechtlichem Weg eingefordert werden, dass Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme geprüft werden muss.

  • Wie steht es mit dem Strassenlärm in meiner Gemeinde?
    Die interaktive Lärm-Karte des BAFU zeigt anhand einer Modellrechnung die räumliche Verteilung des Strassenverkehrslärms am Tag und in der Nacht. Verbindliche Angaben zur aktuellen Belastung und geplanten Lärmsanierungen erhalten Sie von der kantonalen Vollzugsbehörde.
  • Mehr zum Thema Weniger Lärm mit Tempo 30.
  • Kontakt zur VCS-Sektion Ihrer Region.

Aufgabe der Behörde

5. Öffentlichkeitsarbeit
5. Öffentlichkeitsarbeit

Der Einbezug der Bevölkerung in die Diskussion hilft Vorurteile abzubauen und schafft Vertrauen. Insbesondere wenn die Einführung von Tempo 30 dem Volksentscheid unterliegt, sind eine kontinuierliche Information durch die Gemeinde und die Partizipation der betroffenen Anwohner, Gewerbetreibenden und weiterer Nutzergruppen von grosser Bedeutung.

Mögliche Instrumente:

  • Beiträge in der Gemeindezeitung
  • Informationsveranstaltung
  • Internetauftritt
  • Befragung der Bevölkerung

Aufgabe der Behörde

6. Gutachten
6. Gutachten

Seit 1. Januar 2023 muss kein Gutachten mehr erstellt werden, um auf nicht verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen anzuordnen. Für die Signalisation von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen wird weiterhin ein Gutachten benötigt (Signalisationsverordnung (SSV), Artikel 108). Diese Strassenabschnitte können in eine Tempo-30-Zone 
einbezogen werden: (Signalisationsverordnung, Artikel 2a Abs. 6)

Aufgabe der Behörde

7. Genehmigung und Projektvorschlag
7. Genehmigung und Projektvorschlag

Die zuständige Signalisationsbehörde prüft die Rechtmässigkeit der Zone anhand der rechtlichen Grundlagen:

  • SVG
  • VRV
  • SSV
  • Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen

Aufgabe der Behörde

8. Publikation
8. Publikation

Die Gemeinde publiziert die neue Zone, allenfalls folgen Einspracheverhandlungen.

Aufgabe der Behörde

9. Realisierung
9. Realisierung

Tempo 30 wird signalisiert und der Strassenraum mit neuen Elementen gestaltet, damit das neue Tempolimit zum Strassenbild passt («selbsterklärende Strasse»). Zum Einsatz kommen dabei geeignete bauliche, gestalterische und organisatorische Massnahmen, wie: „Eingangstore“ in die Zone, gestalterische (Natur-) Elemente im Strassenraum, Fahrbahnverengungen, versetzte Parkfelder oder punktuelle Erhöhungen der Fahrbahn.

In der Regel gilt Rechtsvortritt, die Fussgänger dürfen bei Tempo 30 flächig queren, müssen aber das Vortrittrecht des Fahrverkehrs beachten. Fussgängerstreifen werden nur noch bei besonderen Bedürfnissen markiert (Beispiele von typischen Tempo-30 Elementen in der BFU-Fachdokumentation).

Davon abweichende Massnahmen werden gewählt, wenn Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsachse signalisiert wird.

Aufgabe der Behörde

10. Nachkontrolle
10. Nachkontrolle

Ein Jahr nach der Umsetzung muss die Gemeinde nachweisen, dass die im Gutachten formulierten Ziele erreicht wurden. Im Zentrum steht dabei die Einhaltung der neuen Tempolimite. Als Toleranzgrenzwert kommt der V85 von 38 km/h zur Anwendung. Das heisst, maximal 15% der Autos fahren schneller als 38 km/h.

Bei ungenügenden Sichtweiten, also wenn Verkehrsteilnehmer/innen wegen Sicht-Hindernissen erst zu spät erkannt werden, muss der V85  nach unten angepasst werden.  Werden die Ziele nicht erreicht, muss die  Gemeinde Verbesserungsmassnahmen vornehmen (bauliche, Markierungen, Sensibilisierung, Polizeikontrollen) und die Ziele erneut überprüfen.

Weitere Informationen

Ab 1. Januar 2023 muss kein Gutachten mehr erstellt werden, um auf nicht-verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen anzuordnen.

Zur Medienmitteilung des Bundesrats

Zur Medienmitteilung des VCS

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die Einführung von Tempo-30 und Begegnungszonen vereinfacht.

Zur Medienmitteilung

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