Einführung von Schulstrassen in der Schweiz

Das Modell der Schulstrasse kann unter Beachtung der geltenden Rechtsgrundlagen auch in der Schweiz umgesetzt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Signalisation

  1. Weil es sich bei der Schulwegstrasse um eine neue Signalisation mit Vorschriftcharakter handelt, muss diese veröffentlicht und verfügt werden.
  2. Die Einschränkungen für den Fahrverkehr müssen verhältnismässig sein.
  3. Für die Signalisation der Schulstrasse können unterschiedliche, bereits bekannte Signale zur Verwendung kommen. Das Signal «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (2.14) mit der Zusatztafel «Anwohner gestattet» erscheint am geeignetsten. Das «allgemeine Fahrverbot » (Signal 2.01) ist sinnvoll, wenn Schülerinnen und Schüler nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen.
  4. Weil es sich bei der Schulstrasse nur um ein temporäres Fahrverbot handelt, kommt die Signalisation in der Regel in Kombination mit einer mobilen Absperrung (Absperrgitter, Barriere, Poller) zum Einsatz.
  5. Die Schulstrasse kann Eingangs mit weiteren Zusatzinformationen auf Infotafeln versehen werden. Dabei sind die entsprechenden Plakat-Reglemente zu beachten.

    

    

Günstige Rahmenbedingungen für die Umsetzung

  1. Motivierte Schule
  2. Einbezug der Bevölkerung und aktive Kommunikation
  3. Siedlungsorientierte Strasse im Wohnquartier, ohne öV-Linie
  4. geringes Verkehrsaufkommen
  5. Bei Bedarf: Kiss&Ride-Bereiche für Elterntaxis (VCS-Leitfaden)
  6. Testphase mit Evaluation (3/6 Monate bis ein Jahr)

    

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