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Versicherungswechsel und Kündigung der alten Versicherung

Grund- und Zusatzversicherungen können gleichzeitig oder einzeln gewechselt werden. Beachten Sie unbedingt die unterschiedlichen Kündigungsfristen, die für Grund- und Zusatzversicherung gelten.

 

Grundversicherung

Zusatzversicherung

Kündigungsfristen

30.6. und 31.12. sofern die Jahresfranchise nicht höher ist als Fr. 300.– pro Jahr. Bei höherer Franchise kann nur per 31.12. gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss jeweils spätestens drei Monate vorher, d.h. bis spätestens Ende März oder bis Ende November bei der bisherigen Kasse sein.

Je nach Kasse variiert die Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten. Die schriftliche Kündigung muss bis Ende Juni (6 Mt.) bzw. bis Ende September (3 Mt.) bei der bisherigen Kasse sein. Achtung: Mindestvertragsdauer beachten!

Vorbehalt

Die Aufnahme in die Grundversicherung erfolgt ohne Vorbehalt. Ein Wechsel ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist für alle Personen möglich.

Die Aufnahme in die Zusatzversicherung erfolgt nach einer Risikoprüfung. Die KPT kann Personen mit Vorbehalt aufnehmen (mit Ausschluss von bestehenden Krankheiten) oder ablehnen.

Aufnahmebedingungen

Alle VCS-Mitglieder und deren Familienangehörige (Kinder bis zum 25. Lebensjahr sofern ledig und im gleichen Haushalt wohnhaft) ohne Vorbehalte und ohne Risikoprüfung. Mehr Infos

VCS-Mitglieder und deren Familienangehörige bis zum 70. Altersjahr (Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern ledig und im gleichen Haushalt wohnhaft). Mehr Infos

TIPP:  Künden Sie Ihre Zusatzversicherungen erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt. 
Bei Prämienerhöhung von Grund- und/oder Zusatzversichrung: Einen Monat nach Ankündigung der Prämienerhöhung auf Ende des Monats.

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