Revision Strassenverkehrsgesetz

Raserartikel wird erneut aufgerollt

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Bern

Die vorberatende Verkehrskommission des Ständerats ist bereit, den Raserartikel des Strassenverkehrsgesetzes noch einmal im Plenum zu diskutieren. Damit steht der zunächst beschlossene pflegliche Umgang mit notorischen Schnellfahrern erneut zur Diskussion.

Aus Sicht des VCS Verkehrs-Club der Schweiz war die Senkung der minimalen Ausweisentzugsdauer fürs Rasen ein unverständlicher Fehlentscheid: National- und Ständerat waren der Meinung, wer vorsätzlich mit stark übersetzter Geschwindigkeit fährt  – z.B. über 100 km/h bei Tempo 50 – soll den Fahrausweis neu für mindestens 12 statt der heute gültigen 24 Monate verlieren. 

Seitens der zuständigen Nationalratskommission wurde mittlerweile eine neue Fassung ausgearbeitet, mit welcher Raserinnen und Raser ihren Permis für zwei Jahre verlören, – also genau so lange wie nach heute geltendem Recht. Den Gerichten stünde es allerdings zu, die Sanktionsdauer zu verkürzen, wenn mildernde Umstände vorliegen. Diesem Kompromiss will die Ständeratskommission nun eine Chance geben.

Stéphanie Penher, Leiterin Verkehrspolitik beim VCS Schweiz begrüsst denn auch die Bereitschaft für ein Rückkommen: «Dies eröffnet Möglichkeiten, den Handlungsspielraum der Gerichte expliziter zu regeln ohne dabei mehr Verkehrsopfer in Kauf zu nehmen. Andernfalls bliebe das neue Gesetz im Umgang mit notorischen Schnellfahrern hinter der bisherigen ‹Via Sicura› zurück. Mit dem Kompromiss könnte das Gesetz seine erwiesene Wirkung  behalten, Unfälle zu vermeiden.»

Ohne diese Korrektur, die vom Nationalrat und Ständerat noch bestätigt werden muss, dürfte die Referendumsfrage erneut diskutiert werden.

Stéphanie Penher, Bereichsleiterin Verkehrspolitik und Kampagnen, 031 328 58 56

VCS Medienstelle, Tel. 079 708 05 36, medien@verkehrsclub.ch

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