Botschaft des Bundesrats zum «Veloweggesetz»

VCS begrüsst wirksames neues Veloweggesetz

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Bern

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Veloweggesetz vorgestellt. Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz begrüsst den Gesetzesentwurf. Das Veloweggesetz bringt eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen für den Veloverkehr. Besonders erfreut ist der VCS, dass der Entwurf neu keine Verzögerungen mehr zulässt, da nun eine Frist für die Umsetzung der Pläne vorgesehen ist. Dies entspricht einer Forderung des VCS.

Der VCS betrachtet das Veloweggesetz deshalb als wichtigen Schritt vorwärts, weil damit ein gesamtschweizerisches zusammenhängendes Velowegnetz geschaffen werden soll, welches sowohl Velowege im engeren Sinn, als auch Nebenanlagen wie z.B. Abstellplätze umfasst. Für VCS-Präsident Ruedi Blumer ausserdem positiv: «Es soll zwischen Velowegnetzen für den Alltag und die Freizeit differenziert werden. Dies ist sehr wichtig, da sich die Bedürfnisse der beiden Nutzergruppen klar unterscheiden.»

Aus Sicht des VCS braucht gute Veloinfrastruktur aber auch eine Finanzierung: Eine Erhöhung der Mittel für die Agglomerationsprogramme von heute 9-12% des NAF auf deutlich über 12% ist notwendig. Als besonders ökologisches Verkehrsmittel profitiert davon auch das Velo in den kleineren und grösseren Städten. 

Masterplan Velo

Als Ergänzung zum vorliegenden Veloweggesetz schlägt der VCS die Erarbeitung einer Zukunftsstrategie vor: «Es braucht einen nationalen Velo-Masterplan», sagt VCS-Präsident Ruedi Blumer. «Darin müssen Ziele enthalten sein, wie sich der Anteil des Veloverkehrs entwickeln soll. Ferner soll der Masterplan eine Förderstrategie, verstärkte Unfallforschung und Ausbildungskonzepte enthalten.»

Laura Schmid, VCS-Projektleiterin Verkehrspolitik, 031 328 58 66

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