In seiner Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf begrüsst der VCS die Massnahmen, wie Martin Winder, Projektleiter Lärmimmissionen sagt: «Die Richtung der vorgeschlagenen Änderungen stimmt – allerdings reichen die Massnahmen nicht aus, um die Lärmbelastung wirksam zu reduzieren. Ein gutes Mittel wären etwa Lärmblitzer, welche unnötig und viel Lärm verursachende Fahrerinnen und Fahrer überführen könnten.»
Weitere zielführende Massnahmen sieht Winder in der Festlegung von Dezibel-Grenzwerten für Neufahrzeuge, welche in jeder Fahrsituation eingehalten werden müssen. Ferner sind Dezibel-Obergrenzen für die Nutzung von Warngeräusch-Generatoren (AVAS) für Elektroautos nötig.
Zusätzliche Massnahmen gegen Lärm-Tuning nötig
Das Verbot von lärmsteigernden Fahrzeugänderungen soll auch auf Auspuffanlagen ausgeweitet werden, die in den Geltungsbereich der bilateralen Verträge Schweiz-EU fallen. Sollte dies in ein technisches Handelshemmnis münden, müsste dieses aus Sicht des VCS aufgrund des notwendigen Schutzes der Bevölkerung vor unnötigem und gesundheitsschädigendem Lärm mit der EU geklärt werden.