Nötige Korrektur beim Umweltschutzgesetz

Ständeratskommission fällt Vernunftsentscheid zu Gunsten von Temporeduktionen und Tempo 30

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Bern

Die vorberatende Kommission des Ständerats hat heute das Umweltschutzgesetz diskutiert. Dabei hat die Kommission beschlossen, den vorgängigen Nationalratsentscheid zur Einschränkung von Temporeduktionen nicht zu übernehmen. Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz begrüsst diesen Vorentscheid.

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession Gemeinden die Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf Hauptverkehrsachsen verbieten wollen. Das ging der Ständeratskommission offenbar zu weit. 

Zurecht, wie VCS-Geschäftsführerin Stéphanie Penher sagt: «Die Kantone, Städte und Gemeinden hätten sonst praktisch keinen Gestaltungsspielraum mehr. Der Kommissionsbeschluss bestätigt den bisherigen Weg und unterstützt die Anstrengungen im Lärm- und Gesundheitsschutz.» Temporeduktionen ermöglichen eine vielfältigere Nutzung des Strassenraums, was einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität hat. «Ausserdem verbessern Temporeduktionen die Verkehrssicherheit. Es ist erwiesen, dass bei reduziertem Tempo die Zahl der schweren Unfälle um über 30 Prozent sinkt.»

- Stéphanie Penher, VCS-Geschäftsführerin, 079 711 19 15

- Medienstelle VCS, 079 708 05 36, medien@verkehrsclub.ch

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