Bundesrat verabschiedet Teilrevision der Signalisationsverordnung

VCS begrüsst einfachere Einführung von Tempo-30-Zonen

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Bern

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die Einführung von Tempo-30 und Begegnungszonen vereinfacht. Ab Januar 2023 müssen Gemeinden keine aufwändigen Gutachten mehr erbringen.

Die Vorteile von flächendeckendem Tempo 30 auf siedlungsorientierten, aber auch auf verkehrsorientierten Strassen sind unbestritten: Die Verkehrssicherheit wird nachweislich verbessert, die Lärmbelastung gesenkt und die Lebensqualität erhöht. Deshalb setzt sich der VCS seit langem für mehr Tempo-30-Zonen ein und unterstützte Gemeinden bei dessen Einführung. Bisher waren die Gemeinden jedoch mit rechtlichen, administrativen und auch finanziellen Hürden für Gutachten konfrontiert, selbst wo Tempo 30 erwünscht und zweckmässig war. Durch die Revision fällt nun die Gutachtenpflicht auf siedlungsorientierten Strassen weg, was der VCS sehr begrüsst.

Zweischneidiges Carpooling

Weiter begrüsst der VCS die Einführung der Signalisation Carpooling für Mitfahrgemeinschaften. Diese sollen jedoch bestehende Spuren des motorisierten Individualverkehrs nutzen und nicht die dem ÖV und teilweise Veloverkehr vorbehaltenen Fahrbahnstreifen. Der VCS verlangt dringend Anpassungen, damit die Attraktivität und Sicherheit für den Veloverkehr erhalten bleibt und der ÖV nicht durch den Privatverkehr ausgebremst wird.

VCS-Website Tempo 30

Stéphanie Penher, Bereichsleiterin Verkehrspolitik und Kampagnen, Tel. 031 328 58 56

VCS Medienstelle, Tel. 079 708 05 36, medien@verkehrsclub.ch

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