Günstige Voraussetzungen

Welche Strassen eignen sich als Begegnungszonen im Wohnquartier, welche an zentraler Lage oder Verkehrsknotenpunkten?

Wohnquartier
Zentrale Lage
Wohnquartier

Begegnungszone im Wohnquartier

  • Wunsch der Anwohnerschaft nach mehr Aufenthaltsqualität und Sicherheit im Quartier
  • fehlender Platz für Spiel und Sport im nahen Wohnumfeld, besonders für Kinder
  • Kein oder kaum Durchgangsverkehr
  • Verkehrsarme Strasse in Wohnquartier (maximal 100 Fahrzeuge pro Stunde)
  • Keine oder nur geringe Steigung
  • Kein öffentlicher Linienverkehr
  • Tempo 30 auf den direkt angrenzenden Strassen oder Strassenabschnitten (Begegnungszone eingebettet in T30-Zone)
Zentrale Lage

Begegnungszone an zentraler Lage

  • Wunsch nach höherer Sicherheit und Aufenthaltsqualität
  • Wunsch nach Vereinbarkeit von Aufenthalts- und Mobilitätsansprüchen (Durchgängigkeit/Erreichbarkeit für den motorisierten Verkehr)
  • Hoher Anteil des Fuss- und Veloverkehrs (Aufkommen in Relation zum motorisierten Verkehr)
  • Flächiges Querungsbedürfnis mit Fussgängerzielen beidseits der Strasse
  • Publikumsintensive, an die Strasse oder den Platz angrenzende Nutzung (z.B. Geschäfte, Restaurants, Post, attraktive Grünräume…)
  • Wunsch nach Attraktivitätssteigerung für die Kundschaft des anliegenden Gewerbes
  • Gut frequentierte Geschäftsstrassen, Ortszentren, Altstadtbereiche, zentrale Plätze, Strassen im Bahnhof- oder Schulhausumfeld.

Auf welchen Strassen ist eine Begegnungszone nicht zulässig?

Nicht erlaubt sind Begegnungszonen auf den Durchgangsstrassen, die in der Durchgangsstrassenverordnung als solche benannt sind.

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