Die Kantone müssen nun die Planung von Velowegen bis in fünf Jahren vorgenommen haben. Bis in 20 Jahren müssen die Velowege auch gebaut sein. Diese Frist entspricht einer Forderung des VCS und ist entscheidend, damit die Verbesserung der Velo-Infrastruktur auch tatsächlich umgesetzt wird.
Die Politik hat erkannt, dass die Velowege durchgehend, möglichst sicher und in einem dichten Netz angelegt werden müssen. Grundsätzlich müssen die Kantone neu für einen einheitlichen Ausbaustandard auf ihrem Gebiet sorgen. Wenn Velowege aufgehoben werden, greift eine gesetzliche Ersatzpflicht.
Zudem hat der Nationalrat aus Sicht des VCS wichtige Lücken bei den Richtplananforderungen geschlossen, sodass nun keine Ausnahmeregelungen möglich sind. Abrupt endende oder grosse Umwege verursachende Velowege müssen gemäss dem Entscheid des Nationalrates die absolute Ausnahme bleiben.
Das Veloweggesetz geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Der VCS ist zuversichtlich, dass strittige Punkte geklärt werden. Das Volk hat der Politik mit dem klaren Ja zum Bundesbeschluss Velo einen ebenso klaren Auftrag gegeben.
Das Velo ist das klimafreundliche, platzsparende und gesunde Verkehrsmittel schlechthin. Im September 2018 hatte die Stimmbevölkerung den Bundesbeschluss Velo mit 73,6 % Ja-Stimmen überaus deutlich angenommen.