Veloweggesetz durch Nationalrat

Umsetzung von Velowegen muss nun vorangetrieben werden

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Bern

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat das Veloweggesetz beraten und die Kantone beim Ausbau der Veloinfrastruktur in die Pflicht genommen. Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz fordert nun, dass die Umsetzung des Veloweggesetzes mit der Erstellung von sicheren, schnellen und vernetzten Velowegen zügig vorangetrieben wird.

Die Kantone müssen nun die Planung von Velowegen bis in fünf Jahren vorgenommen haben. Bis in 20 Jahren müssen die Velowege auch gebaut sein. Diese Frist entspricht einer Forderung des VCS und ist entscheidend, damit die Verbesserung der Velo-Infrastruktur auch tatsächlich umgesetzt wird.

Die Politik hat erkannt, dass die Velowege durchgehend, möglichst sicher und in einem dichten Netz angelegt werden müssen. Grundsätzlich müssen die Kantone neu für einen einheitlichen Ausbaustandard auf ihrem Gebiet sorgen. Wenn Velowege aufgehoben werden, greift eine gesetzliche Ersatzpflicht.

Zudem hat der Nationalrat aus Sicht des VCS wichtige Lücken bei den Richtplananforderungen geschlossen, sodass nun keine Ausnahmeregelungen möglich sind. Abrupt endende oder grosse Umwege verursachende Velowege müssen gemäss dem Entscheid des Nationalrates die absolute Ausnahme bleiben.

Das Veloweggesetz geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Der VCS ist zuversichtlich, dass strittige Punkte geklärt werden. Das Volk hat der Politik mit dem klaren Ja zum Bundesbeschluss Velo einen ebenso klaren Auftrag gegeben.

Das Velo ist das klimafreundliche, platzsparende und gesunde Verkehrsmittel schlechthin. Im September 2018 hatte die Stimmbevölkerung den Bundesbeschluss Velo mit 73,6 % Ja-Stimmen überaus deutlich angenommen.

Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS, Tel. o79 960 11 71

Medienstelle Tel. 079 708 05 36

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